Lohnpfändung beim Arbeitnehmer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 12. April 2010
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Checkliste Lohn- und Gehaltspfändung

Wirksamkeitsvoraussetzungen

  • Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde, vollstreckbarer Anwaltsvergleich)

  • vollstreckbare Ausfertigung

  • Antrag des Gläubigers auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber

Pflichten des Arbeitgebers

  • Auskunftspflicht: Auf Verlangen des Gläubigers hat der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an, dem Gläubiger gegenüber zu erklären:

    • ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist,

    • ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung erheben,

    • ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.

    • Bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber!

  • Verbot der Auszahlung an den Arbeitnehmer nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses

  • Ermittlung der pfändbaren Lohnbestandteile

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