Checkliste Lohn- und Gehaltspfändung
Wirksamkeitsvoraussetzungen
Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde, vollstreckbarer Anwaltsvergleich)
vollstreckbare Ausfertigung
Antrag des Gläubigers auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber
Pflichten des Arbeitgebers
-
Auskunftspflicht: Auf Verlangen des Gläubigers hat der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an, dem Gläubiger gegenüber zu erklären:
ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist,
ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung erheben,
ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.
Bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber!
Verbot der Auszahlung an den Arbeitnehmer nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses
Ermittlung der pfändbaren Lohnbestandteile
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