Die Lohn- und Gehaltspfändung ist wohl heutzutage die erfolgreichste Methode der Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger pfändet dabei mittels eines "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" direkt an der Quelle: beim Arbeitgeber. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und geben Antworten auf Fragen wie: Ist die Lohnpfändung ein Kündigungsgrund? Welche vorbeugenden Klauseln empfehlen sich für den Arbeitsvertrag? Und mit welchen Tricks und Gegenmitteln arbeiten Schuldner und Gläubiger?
Lohnpfändung
Spätestens, wenn eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber eintrifft, ist es an der Zeit, sich professionelle Hilfe holen. Am besten wenden Sie sich an eine kostenlose Schuldnerberatung in Ihrer Nähe.
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Super Seite hat mir wirklich sehr geholfen.
endlich können die Mittellose anfangen zum leben.Die Banken müsste man bestraffen für so viel Armut bei der Gegenseite /Schuldner/.
Vielleicht kann auch ich etwas normal leben und ruhiger schlafen.Ich hoffe.
Mein Dank an d.Richter.
Seher hilfreiche seihte
Meine Rente ab 2007 beträgt € 817,33. Eine
Versicherung hat einen Pfändungsbeschluss eintragen lassen. Bitte
behandeln Sie bei Ihrer Tehamtik auch einmal die Renten- Danke
Ich denke die Menschen sollten nicht über ihr finanzielles hinaus leben und dann passieren solche Dinge auch nicht ... es gibt so viele einfach nur freche (und das ist noch ein harmloses Wort) Leute, die einfach anderes Eigentum nicht schätzen und die auch keine Mahnung, kein Mahnbescheid und keinen Gerichtsvollzieher "fürchten" .. ich verstehe das nicht ... das geht doch so nicht, wie kann man nur so leben ... und dass sehe ich n icht nur aus beruflichem Aspekt sondern ich muss auch meine Rechnungen Privat bezahlen ...
Hallo,
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> ich hätte eine Frage zur dem 13. Monatsgehalt.
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> Wie hoch dürfen die bei dem 13. Monatsgehalt pfänden ?
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> Ich habe gelesen das sie bis 500 Euro nicht pfänden können stimmt das ?
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> Sind diese 500 Euro in Netto ?
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> Wir bekommen 110% des Einkommens als 13. Monatsgehalt, wie hoch können die dabei pfänden ?
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> Ich würde mich freuen wenn sie mir eine Antwort schreiben würden.
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Weihnachtsgeld ist vor Pfändung geschützt, und zwar bis zur Hälfte des Monatseinkommens, höchstens aber 500 Euro. Das steht in § 850 a ZPO ( http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html ).
Bei der Frage der Pfändbarkeit spielt natürlich auch eine Rolle, ob das 13. Monatsgehalt überhaupt als Weihnachtsvergütung betrachtet werden kann: Dabei ist u. a. der zeitliche Zusammenhang zum Weihnachtsfest ausschlaggebend, ob es als Weihnachtsgratifikation bezeichnet wird und ob es dazu gedacht ist, die erhöhten Aufwendungen an Weihnachten zu kompensieren. Und natürlich kommt es, wie sonst auch, auf die Umstände des Einzelfalles an.
Weihnachtsvergütungen sind bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, nicht pfändbar. (s. a. http://www.akademie.de/direkt?pid=28222). Genauere Informationen, auch zur Berechnung, finden Sie u. a. im Forum Schuldnerberatung: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/weihnachtsgeld.htm.
Wie ist es bei der Mehrarbeit, es wird ja die hälfte gepfändet.
Wie kann ich bei einem Verdienst von 200 Euro Brutto (überstunden) herrausrechnen was mir übrig bleibt.
ich muss ja das geld noch versteuern und sozialabgaben leisten
Sehr gute, anwenderfreundliche Erklärungen, die man auch
direkt an die Mitarbeiter weiterleiten kann, ohne vorher
die Texte zu dolmetschen.
Sehr gute Zusammenstellung aller wesentlichen Aspekte.
ich hätte eine wichtige frage.
ich habe eine lohnpfändung vom finanzamt erhalten. nun wechsle ich den arbeitgeber und arbeite ab dem 01.11. für eine luxemburger firma. kann das finanzamt auch dort eine lohnpfändung machen ?
grüße sven
Hallo Sven,
ja, das Finanzamt kann auch im EU-Ausland pfänden und tut das wohl auch. Dabei muss es aber die deutschen Pfändungsgrenzen beachten (http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/pfaendungsschutz-auch-bei-wegzug-in...).
beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de