Aufbau einer Kanzlei-Website
Welche Rubriken sollte Ihre Kanzlei-Website haben?
Eine Website hat mindestens eine, meist jedoch zwei bis drei "Navigationsebenen". Der Begriff weist auf die Hierarchisierung der Seiten hin. Ähnlich wie in einem Dateisystem sollten die einzelnen Seiten in einer einfach nachvollziehbaren Struktur hierarchisch gegliedert sein. Zum Beispiel könnte die Rubrik "Über uns" in der ersten Navigationsebene die Unterrubriken "Partner" oder "Mitarbeiter" haben (zweite Navigationsebene).
Die Festlegung einer verständlichen und nachvollziehbaren Struktur Ihrer Website ist Teil der allgemeinen Website-Konzeption und außerordentlich wichtig für die optimale Benutzerfreundlichkeit (Usability) Ihrer Website.
Orientieren Sie sich bei der Benennung und Anordnung der Navigationselemente an allgemein im Internet gebräuchlichen Standards. Die Begriffe sollten klar beschreiben, was sich "dahinter" verbirgt. Verwenden Sie insgesamt höchstens sechs bis sieben Rubriken in der ersten Navigationsebene.
Folgende Hauptrubriken (1. Navigationsebene) wären für eine Anwaltskanzlei typischerweise sinnvoll:
"Aktuelles" mit Neuigkeiten aus der Kanzlei, Veranstaltungshinweisen, Hinweisen bzw. Kommentaren zu Gesetzesänderungen, die wichtig für die Mandanten sein könnten etc.
"Leistungen" und/oder "Tätigkeitsschwerpunkte" - bei Beschränkung auf wenige Tätigkeitsschwerpunkte können diese aber auch eigene Navigationselemente der ersten Ebenen bilden,
"Über uns": Kanzleiporträt, Informationen über Inhaber, Partner, Mitarbeiter, möglichst inkl. Fotos,
"Kontakt" - dort finden sich umfangreiche Kontaktdaten inkl. Kontaktformular, Anfahrtsplan, evtl. mit Link zum Standort in Google Maps o. ä.
"Meta-Navigation"
Über die so genannte "Meta-Navigation" sind Seiten erreichbar, die nicht in eine der Hauptrubriken gehören und keine weiteren Unterseiten haben. Die Meta-Navigation wird klassisch oben rechts oder am Fuß der Seite platziert.
