Mahnungen und Mahnbriefe

Von: Dr. Thomas Wedel
Stand: 12. März 2007
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Der Weg zur Mahnung

Drei Mahnstufen

Der Regelfall (üblich) sind drei Mahnstufen, wobei der Schuldner mit jeder Mahnung nachdrücklicher zur Zahlung aufgefordert werden sollte.

Erste Mahnung: Man sollte nicht bereits am Anfang sein ganzes Pulver verschießen, sondern vom mildesten Mittel (höfliche Erinnerung) langsam zum schärfsten Mittel greifen, um den Schuldner zu beeindrucken und zur Bezahlung der Forderung zu bringen.

Normalerweise deckt dabei die erste Mahnung die Fälle ab, in denen der Schuldner vergessen hat zu zahlen.

Nach der schon schärfer zu formulierenden zweiten Mahnung (z.B. Hinweis auf kostenmäßige Folgen, z.B. Verzugszinsen!) sollte eine dritte Mahnung sich dann jedenfalls von den vorangegangenen Mahnungen abheben - verbunden mit der Ankündigung der Einschaltung eines Inkassobüros bzw. gerichtlicher Schritte. Ggf. sollten Sie sogar daran denken, bereits die dritte Mahnung extern erfolgen zu lassen (durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt).

Zeitintervalle

Die Zeitintervalle zwischen den einzelnen Mahnstufen sollten so kurz wie möglich gehalten werden (ca. 10-14 Tage), wobei die erste Mahnung grundsätzlich frühestens 8 Tage nach Fälligkeit versandt werden sollte, da die Zahlung durch den Kunden erst am Fälligkeitstag oder kurz danach erfolgt sein könnte.

Grundsätzlich lassen sich zur Art und Weise der Mahnbriefgestaltung wegen der Vielfalt der - nicht nur stilistischen - Möglichkeiten keine allgemein gültigen Aussagen treffen. So ist z.B. immer auch zu überlegen, ob und wann die Bereitschaft zu einer Ratenzahlungsvereinbarung avisiert werden sollte.

Die Mahnung, das unbekannte Wesen

Förmliche Mahnungen bei Geldforderungen sind eigentlich schon seit Jahren rechtlich gänzlich überflüssig. Der Beitrag Die richtige Mahnung - das unbekannte Wesen erläutert die Rechtslage und gibt Empfehlungen für ein zeitgemäßes Mahnverfahren.

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