Mahnungen und Mahnbriefe

Von: Dr. Thomas Wedel
Stand: 12. März 2007
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Typische Schuldner-Tricks - und Gegenmaßnahmen

Gängige Verzögerungsstrategien und Gegenmaßnahmen

Verzögerungstaktiken von Schuldner auf die Sie nicht herein fallen sollten, sind:

  • Die Behauptung, Rechnung bzw. Mahnung nie erhalten zu haben;

  • Behauptung, im Einschreibebrief habe anderes Schriftstück gelegen (z.B. eine Kopie des Lieferscheins) oder Kuvert sei leer gewesen;

  • Schuldner mahnt einige Zeit nach Erhalt der Rechnung brieflich die angeblich noch ausstehende Rechnung an;

  • Schuldner schickt die Rechnung - versehen mit Stempelaufdruck "Rechnung bezahlt!" (+ Datum!) Buchhaltungsfehler! Bitte überprüfen! zurück;

  • Mitteilung, dass Rechnungsbetrag bedauerlicherweise auf ein falsches Konto überwiesen wurde, mit der Bitte um Geduld, Bank sei bereits mit Nachforschungen beauftragt, Überweisung erfolge nach Rückbuchung;

  • mit Stempelaufdruck "unbekannt verzogen" wird dem Gläubiger die Mahnung zurückgeschickt;

  • durch Mitteilung des Schuldners an das zuständige Postamt, dass zu den üblichen Zustellzeiten niemand anwesend sei und die Bitte, die Sendungen beim Postamt der Post über Niederlegung im Briefkasten, dann telefonische Erkundigung über den Absender einziehen und dann entscheiden, ob man den Brief abholen will oder nicht.

Gegenmaßnahmen

Nachdem in solchen Fällen klar ist, dass es sich um einen besonders hartnäckigen bzw. böswilligen Schuldner handelt:

  • Schriftstück nochmals übermitteln und Zugang nachweisbar machen, und zwar möglichst durch Maßnahme die Schuldner beeindruckt:

  • Zustellung durch Gerichtsvollzieher, ggf. im Wege der Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post; jedenfalls wenn es sich um einen höherern Betrag handelt oder es sonst wichtig ist.

  • Drohung mit Strafanzeige bzw. zumindest Androhung, der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt mit der Bitte um strafrechtliche Würdigung zu schildern.

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