Mahnungen und Mahnbriefe

Von: Dr. Thomas Wedel
Stand: 12. März 2007
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Mahnungen verwalten

Kontenverwaltung

Das Sammelkonto "Forderungen"

Das Sammelkonto bietet sich an, wenn das Unternehmen nicht viele bzw. eine überschaubare Anzahl von (Groß-) Kunden hat. In diesem Fall werden die ausgestellten Rechnungen als Forderungen eingebucht.

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Bei diesen Beträgen sind auch die Mehrwertsteuer, Rabatte, Skonto usw. auszuweisen und entsprechend zu verbuchen. Diese Buchungssätze und Auswirkungen werden hier nicht behandelt.

"Lexware" bzw. "Lexware buchhalter" ist ein geschütztes Warenzeichen.

Das Jahr 2003 ist nur beispielhaft.

Diese Forderungs-Buchungen stehen auf dem Konto "Forderungen im Haben".

Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Konto "Erlöse". Eingehende Zahlung werden dann jeweils "gegenläufig" gebucht. Bei dieser Form der Debitorenbuchhaltung ist also stets eine manuelle Abstimmung der einzelnen Kunden und Rechnungen vorzunehmen oder anders gesagt: Die Vorarbeit der Buchhaltung oder auch Ihre Arbeit beginnt in diesem Fall damit, Soll und Haben abzustimmen, abzuhaken und auf diese Weise die offenen Rechnungen herauszufiltern.

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Wie zu ersehen ist, bleiben diejenigen Rechnungen, die zum Stichtag noch nicht bezahlt wurden, übrig und diese Kunden müssen nun gemahnt werden.

Das einzelne Debitoren- bzw. Kundenkonto

Hat ein Unternehmen sehr viele Kunden, bietet es sich an, um die Übersicht zu behalten, für jeden einzelnen Kunden ein eigenes Konto anzulegen. Jeder Kunde erhält also eine Kunden-Nummer, die identisch ist mit seinem Debitorenkonto.

Die Debitoren- oder Kundenbuchhaltung ist ein Beispiel für die sogenannten Nebenbücher, die in einer ordnungsgemäßen Buchführung einzurichten sind. Für jeden Kunden wird dabei ein Konto geführt, auf dem Zu- und Abgänge (wie auf dem Bilanzkonto "Forderungen") eingetragen werden.

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