Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Offene Forderungen einziehen trotz ärztlicher Schweigepflicht

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
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Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe müssen angesichts schleppender Zahlungseingänge immer öfter Patienten zur Zahlung der Patientenhonorare mahnen. Knackpunkt: Das Eintreiben der Forderung muss immer unter Berücksichtigung der Schweigepflicht erfolgen - und das erschwert das Mahnen gegenüber Patienten erheblich.

Die sinkende Zahlungsmoral ihrer Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1 % ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle. Etwa jede 5. Honorarabrechnung muss mindestens einmal angemahnt werden. Da diese Einnahmequelle für das Überleben der Praxis entscheidend ist, liegt es nahe, beim Mahnen auf bewährte Inkasso-Strategien zu setzen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Für Arzt & Co. gelten beim Mahnen die - oft undeutlichen - Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei einem "Inkasso von der Stange" riskieren Sie viel Ärger.

Dieser Leitfaden informiert Sie darüber, wie Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe Forderungen erfolgreich beitreiben können. Wir informieren Sie über die Details der Schweigepflicht und geben Ihnen zahlreiche praktische Tipps: Wie mahnen Sie korrekt und effizient? Wann entspricht Ihre Forderung/Rechnung den gesetzlichen Vorgaben? Was müssen Sie im Umgang mit Patientendaten wissen? Wo endet die Schweigepflicht angesichts Ihres berechtigten Anspruchs auf Honorar? Dürfen Sie einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten? Und was ist, wenn der säumige Patient wieder in der Tür steht und behandelt werden möchte?

Außerdem finden Sie im Text einschlägige Zitate aus dem Gesetzestext und eine Muster-Einwilligungserklärung für Patienten.

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