Ärztliche Verrechnungsstellen: Fachleute mit Abrechnungs-Know-how beauftragen
Wenn Sie sich von der lästigen und zeitaufwendigen Tätigkeit der Rechnungserstellung und des Mahnwesens befreien wollen, bieten ärztliche Verrechnungsstellen ihre Dienste an.
Eine Übersicht über den Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen finden Sie auf deren Website unter www.pvs.de. Darüber hinaus gibt es weitere Verrechnungsstellen, die nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für andere medizinische Berufe Abrechnungen vornehmen.
Wie funktioniert eine Abrechnung über eine ärztliche Verrechnungsstelle?
Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, nach denen die Verrechnungsstellen arbeiten:
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Zum einen kann eine ärztliche Verrechnungsstelle die Rechnungserstellung und Forderungsbeitreibung im Auftrag des Arztes durchführen.
In diesem Fall geben Sie zwar die Patientendaten zu Abrechnungszwecken aus der Hand, bleiben jedoch Forderungsinhaber, was Sie unter anderem daran sehen können, dass die entsprechenden Beträge in Ihren "Büchern" stehen bleiben.
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Bei der anderen, von namhaften Verrechnungsstellen angebotenen Variante handelt es sich dagegen um Factoring.
Das bedeutet: Sie verkaufen Ihre privat zu liquidierenden Honorarforderungen an die ärztliche Verrechnungsstelle, die sie bei Ihrem Patienten geltend macht. Im Gegenzug erhalten Sie den Kaufpreis für die Forderungen.
Zur Erklärung: Beim Factoring werden Geldforderungen aus Lieferungen oder (Dienst-)Leistungen an einen sogenannten Factor veräußert - so, wie man auch beispielsweise mobile Güter oder Immobilien verkauft. Die Forderungen bekommen also einen neuen Gläubiger.
Um die Forderungen zu übertragen, bedarf es neben des Verkaufs noch eines weiteren juristischen Aktes, der Abtretung nach § 398 BGB.
Mit der Abtretung sind Sie nicht mehr Forderungsinhaber. Das bedeutet: Wenn der Patient Reklamationen hinsichtlich der Rechnung geltend macht, sind nicht mehr Sie als Dienstleister sein Ansprechpartner, sondern derjenige, der die Forderung erworben hat. Und: Die Abtretung macht sich in Ihren "Büchern" dadurch bemerkbar, dass die veräußerten Forderungen gegen Ihre Patienten durch den Kaufpreis, den Sie hierfür erhalten haben, ausgeglichen sind.
Zusätzlich kann der Forderungskäufer vertraglich auch das sogenannte Delkredererisiko übernehmen. Er trägt damit an Ihrer Stelle das Risiko, dass der Patient zahlungsunfähig wird und der Erwerber die Forderung nicht beitreiben kann.
Wozu die "Abtretung" beim Forderungsverkauf?
Warum ist dieser doppelte Akt - Kaufvertrag - Abtretung - überhaupt notwendig? Ein Kaufvertrag allein bewirkt noch nicht, dass Sie Eigentümer einer Sache werden. Es bedarf hierzu eines zusätzlichen Aktes, der Übertragung des Eigentums. Bei Geschäften des täglichen Lebens, z. B. dem Erwerb einer Zeitung am Morgen auf dem Weg zur Arbeit, fallen diesen beiden Vorgänge zeitlich zusammen und bilden einen Akt. Das ist aber nicht immer so.
Stellen Sie sich vor, Sie wollen sich ein neues Auto kaufen, gehen zum Händler und suchen sich ein Modell aus. Sie unterschreiben einen Kaufvertrag. Nach ein paar Wochen steht das Fahrzeug beim Händler zur Abholung bereit. Damit Sie jedoch als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen können, ist eine Einigung mit dem Händler und die Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere notwendig.
Bei der Übertragung der Forderungen an die Verrechnungsstelle geschieht im Prinzip nichts anderes: Sie schließen zunächst einen Kaufvertrag. Da Forderungen kein körperlicher Gegenstand sind, können diese nicht wie ein Auto übergeben werden. Dies wird ersetzt durch die Abtretung - im Prinzip nichts anderes als eine symbolische Übergabe.
Factoring
Weitere Informationen rund um die unterschiedlichen Varianten des Forderungsverkaufs (Factoring) - auch für Selbstständige und Kleinunternehmer - finden Sie im Beitrag Factoring für Kleinunternehmer.
Die Kosten
Umsonst ist nichts im Leben: Die Übernahme des Delkredererisikos, also des Risikos, dass eine oder mehrere Forderungen ausfallen, lässt sich die Verrechnungsstelle natürlich etwas kosten. Sie nimmt neben den Kosten für die Bearbeitung der Forderungen einen Abschlag auf die Summe der von Ihnen abzutretenden Forderungen vor und überweist Ihnen den gekürzten Betrag.
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