Patientendaten
Die Einwilligung des Patienten
Seit dem Jahr 1990 hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach ausführlich mit der Zulässigkeit der Weitergabe von Patientendaten an ärztliche Verrechnungsstellen zur Rechnungserstellung und Forderungsbeitreibung beschäftigt. Dabei wurde entschieden, dass ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten eine Weitergabe der Patientendaten eine Tathandlung im Sinne des § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt.
Auch die Übermittlung von Patientendaten durch Leistungserbringer, wie Krankenhäuser, an externe Abrechnungsstellen ist nicht zulässig, weil es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt, so das Bundessozialgericht in seiner jüngsten Entscheidung vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied