Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
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Fazit

Ärzte und Angehörige nichtmedizinischer Heilberufe bleiben von unbezahlten Patientenrechnungen nicht verschont. Daher erfordert eine gut geführte Praxis neben dem medizinischen Fachwissen zunehmend Kenntnisse im Forderungsmanagement. Wer sich in seiner Tätigkeit auf die Kernkompetenzen beschränken und das Forderungsmanagement auslagern möchte, dem stehen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Vor der Auslagerung des Forderungsmanagements an einen Dienstleister sollten Sie jedoch in jedem Fall prüfen, ob zur Weitergabe der Patientendaten eine Einwilligung des Patienten notwendig ist und diese in der erforderlichen Form vorliegt. Dann steht auch einem effizienten Forderungsmanagement in der Praxis nichts mehr im Wege.

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