Mahnen
Gerichtliches Mahnverfahren
Mahnbescheid beantragen
Hat Ihr Patient trotz fälliger Rechnung und Mahnung(en) die Honorarforderung nicht beglichen, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die Forderung auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Sie können dazu eine Klage auf Zahlung des ausstehenden Betrages erheben oder einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen. Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein standardisiertes und damit vereinfachtes Verfahren, um Geldforderungen geltend zu machen.
Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob ...
Sie die Forderung durch eine Rechnung oder noch besser einen Vertrag belegen können. Sollte Ihr Patient nämlich gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch oder Einspruch einlegen, müssen Sie in einem sich anschließenden Klageverfahren das Bestehen der Forderung beweisen können.
Ihnen der Aufenthaltsort des Patienten bekannt ist. Ist Ihr Patient in der Zwischenzeit unbekannt verzogen, kann ihm der Mahnbescheid nicht zugestellt werden. Solange Sie seinen Aufenthaltsort nicht kennen, können Sie die Forderung daher nicht geltend machen. (Was Sie unternehmen können, um einem säumigen Patienten auf die Spur zu kommen, können Sie im Beitrag "Unbekannt verzogen? Wie Sie professionell Schuldner suchen (und finden)" nachlesen.
der Patient zahlungsfähig ist. Wenn Sie wissen, dass Ihr Patient zahlungsunfähig ist, dann sollten Sie gut überlegen, ob Sie die Kosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid tragen wollen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bleiben Sie nämlich auf den Kosten für den Mahnbescheid zunächst einmal sitzen. Möglicherweise gelingt es Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt, die Forderung einschließlich der angefallenen Kosten beizutreiben. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie andererseits aber auch berücksichtigen, dass Sie durch die Zustellung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides die Verjährung Ihres Anspruches verhindern.
Sie den Patienten in Zahlungsverzug gesetzt haben.
Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?
Für die Beantragung eines Mahnbescheides ist das Mahngericht in dem Bundesland zuständig, in dem Sie Ihren Firmensitz, also Ihre Praxis, unterhalten.
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"Offline"-Beantragung:
Für die Beantragung benötigen Sie ein spezielles Mahnformular, das Sie entweder im Schreibwarenhandel oder auch z. B. bei Amazon oder unter www.soldanshop.de erhalten.
Das ausgefüllte Formular senden Sie anschließend an das zuständige Mahngericht (vgl. die Liste der Mahngerichte im Anhang).
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Online-Antrag:
Wesentlich einfacher lässt sich der Mahnbescheid heute online erstellen. Neben einigen professionellen, kostenpflichtigen Anbietern, die Ihnen die Arbeit abnehmen, können Sie auch direkt über die Plattform der deutschen Mahngerichte einen Mahnbescheid beantragen. Unter www.online-mahnantrag.de werden Sie zu den jeweils notwendigen Angaben geleitet.
Antrag auf streitiges Verfahren
Es lohnt sich, bereits beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides den "Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens" zu stellen für den Fall, dass Ihr Patient gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen sollte. Haben Sie sich allerdings für diesen Weg entschieden, müssen zunächst einmal Sie die anfallenden Gerichtskosten für die Klageerhebung tragen.
In zwei Schritten zum vollstreckbaren Titel
Das Gericht überprüft nach Eingang des ausgefüllten Formulars lediglich die formelle Richtigkeit Ihres Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist der Antrag fehlerfrei, wird er dem säumigen Patienten anschließend zugestellt. Der Adressat kann entweder die Forderung bezahlen oder aber Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen - für die Entscheidung bleibt ihm eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung.
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