Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Mahnen

Gerichtliches Mahnverfahren

Mahnbescheid beantragen

Hat Ihr Patient trotz fälliger Rechnung und Mahnung(en) die Honorarforderung nicht beglichen, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die Forderung auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Sie können dazu eine Klage auf Zahlung des ausstehenden Betrages erheben oder einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen. Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein standardisiertes und damit vereinfachtes Verfahren, um Geldforderungen geltend zu machen.

Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob ...

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein