Mahnen
Mahnen - wann und wie?
Selbst wenn eine Mahnung aufgrund der im vorigen Abschnitt genannten gesetzlichen Regelungen überflüssig sein sollte, wird Ihnen daran gelegen sein, den Patienten zunächst einmal höflich an die ausgebliebene Zahlung zu erinnern.
Zahlungserinnerungen sollten Sie 5 bis 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung versenden.
Die Mahnungen sollten Sie im gleichen Rhythmus auf den Postweg bringen.
Versehen Sie sowohl Zahlungserinnerungen als auch Mahnungen stets mit einem konkreten Zahlungstermin.
Zügeln Sie an dieser Stelle Ihren Ordnungssinn: Nummerieren Sie die Mahnungen nicht durch. Nach einer zweiten Mahnung rechnet Ihr Patient mit einer dritten und weiß, dass er sich mit dem Bezahlen weiterhin Zeit lassen kann.
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