Mahnen
Mahnen - wann und wie?
Selbst wenn eine Mahnung aufgrund der im vorigen Abschnitt genannten gesetzlichen Regelungen überflüssig sein sollte, wird Ihnen daran gelegen sein, den Patienten zunächst einmal höflich an die ausgebliebene Zahlung zu erinnern.
Zahlungserinnerungen sollten Sie 5 bis 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung versenden.
Die Mahnungen sollten Sie im gleichen Rhythmus auf den Postweg bringen.
Versehen Sie sowohl Zahlungserinnerungen als auch Mahnungen stets mit einem konkreten Zahlungstermin.
Zügeln Sie an dieser Stelle Ihren Ordnungssinn: Nummerieren Sie die Mahnungen nicht durch. Nach einer zweiten Mahnung rechnet Ihr Patient mit einer dritten und weiß, dass er sich mit dem Bezahlen weiterhin Zeit lassen kann.
Beispiel: Formulierungsbeispiele für Mahnungen
Als Erstes werden Sie eine freundliche Zahlungserinnerung versenden "... Sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass ..."
Die erste Mahnung wird schon etwas deutlicher ausfallen, "... konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen ..."
Bei der zweiten Mahnung können Sie energisch auftreten: "Zahlen Sie bis spätestens <Datum> den offenen Rechnungsbetrag ..."
Mit der dritten und letzten Mahnung sollten Sie klar und deutlich die Konsequenzen androhen: "... Sollten Sie auch diese letzte Zahlungsfrist unbeachtet verstreichen lassen, werden wir die Forderung zum Einzug an <Name> abgeben ..."
Formulieren Sie die Fälligkeit stets konkret: "Zahlbar bis zum 15. Dezember 2011 ..."
Noch immer halten sich in der Forderungsbeitreibung zahlreiche Irrtümer. Dazu gehört das Gerücht, ein säumiger Kunde oder, in unserem Fall, Patient müsse mindestens drei Mal gemahnt werden, bevor weitere Schritte eingeleitet werden könnten. Welche anderen Mythen Sie rund um die Forderungsbeitreibung schnell vergessen sollten, können Sie im Beitrag "Die 20 häufigsten Irrtümer beim Mahnen, Inkasso & Co." nachlesen.
Betrachten Sie die Mahnschreiben nicht nur als Buchhaltungsformalität, sondern als einen Versuch, mit dem säumigen Patienten ins Gespräch zu kommen. Denken Sie dabei strategisch: Sie sollten stets Gesprächsbereitschaft zeigen und Ihre zahlungsunwilligen Patienten zum Dialog auffordern.
Es hat sich bewährt, dem Patienten gleich zwei oder drei Zahlungsvorschläge zu unterbreiten: Damit machen Sie ihm einerseits klar, was Sie konkret von ihm erwarten. Zum anderen ist es "sein" Zahlungsvorschlag, wenn er sich für eine der Varianten entscheidet.
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Über die effektive und schnelle Methode des Telefoninkassos informiert Sie der Beitrag "Mahnen und Inkasso per Telefon". Hier erhalten Sie auch einen Gesprächsleitfaden zum Einstieg in "Ihr" Telefoninkasso.
Die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht gehemmt. Eine Hemmung können Sie erreichen, ...
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