Der niedergelassene Arzt heute: Allrounder - und oft unfreiwilliger Kreditgeber
Während für den niedergelassenen Arzt früher das medizinische Wissen im Vordergrund stand, reicht dies heute für eine erfolgreiche Praxisführung nicht mehr aus. Als Praxismanager soll der Arzt heute Personal führen, die Kommunikation mit dem Patienten pflegen und zugleich fit in der Unternehmensplanung und dem Steuerrecht sein.
Große Bedeutung haben natürlich Privatpatienten bzw. ärztliche Leistungen, die außerhalb des kassenärztlichen Versorgungssystems erbracht werden. Aber: Diese sind zwar lukrativ, haben jedoch eine Kehrseite in Form verspätet oder gar nicht bezahlter Rechnungen.
Alltagsgeschäft "Patienten mahnen"
Ärzte, Zahnärzte und Angehörige in den nichtmedizinischen Heilberufen müssen angesichts schleppender Zahlungseingänge häufig Patienten zur Zahlung der Patientenhonorare mahnen. Das Eintreiben der Forderung muss jedoch immer unter Berücksichtigung der Schweigepflicht erfolgen - und das erschwert das Mahnen gegenüber Patienten erheblich.
Die sinkende Zahlungsmoral unter Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1 Prozent ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle; etwa jede 5. Honorarabrechnung muss mindestens einmal angemahnt werden. Da diese Einnahmequelle für das Überleben der Praxis entscheidend ist, liegt es nahe, beim Mahnen auf klassische, bewährte Inkasso-Strategien zu setzen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Für Arzt & Co. gelten beim Mahnen die - oft undeutlichen - Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei einem "Inkasso von der Stange" riskieren Sie viel Ärger. Aber wie passt das dann zusammen, "Patienten" und "Mahnen"?
Dieser Leitfaden wird Sie über das Forderungsmanagement für die Gruppe der Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe informieren und Ihnen zahlreiche Tipps geben sowie Hilfen reichen: Wie mahnen Sie richtig? Wie stellen Sie Ihre Forderung/Rechnung so, dass diese gesetzlichen Vorgaben entspricht? Was müssen Sie im Umgang mit Patientendaten wissen? Wo endet Ihr berechtigter Anspruch auf Honorar - und wo beginnt die Schweigepflicht? Dürfen Sie einen Rechtsanwalt einschalten? Ein Inkassounternehmen? Und was ist, wenn der säumige Patient wieder in der Tür steht und behandelt werden möchte?
Die "Zwischenfinanzierer"
Auf der Patientenseite sind die Gründe für die verspäteten Honorarzahlungen vielschichtig. Wie komplex die Problematik ist, erschließt sich erst beim näheren Hinsehen.
Auf Anhieb wird jeder sagen, der Patient, der die Rechnung nicht bezahlt, sei an der Misere schuld. Die Gründe, weshalb ein Patient seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, können jedoch vielfältig sein. Nach dem Überschuldungsreport 2011 rangiert ausgerechnet Krankheit nach Arbeitslosigkeit und Scheidung/Trennung auf Rang drei der Auslöser für eine Überschuldung.
Freilich gibt es auch Patienten, die die Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten Leistungen durch den Versicherer als eine willkommene Art der "Zwischenfinanzierung" betrachten. Das vom Versicherer erhaltene Geld wird für andere Zwecke ausgegeben und gern mal die erste Mahnung abgewartet.
Zwischen den Stühlen: Die Abrechnungspolitik der privaten Krankenversicherer
Aber auch die geänderte Abrechnungspolitik der Krankenversicherer spielt eine Rolle: Die Kostendämpfung im Gesundheitswesen macht selbst vor Privatpatienten nicht halt. Immer mehr Versicherer nehmen die Abrechnungen von privat Versicherten genauer unter die Lupe und erstatten nicht mehr alle in Rechnung gestellten Positionen problemlos, so wie dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Die Folge: Immer mehr Privatpatienten bleiben auf Teilen der Honorarnoten sitzen.
Krankenversicherer bieten deshalb ihren Kunden eine Überprüfung der Rechnungen vor Begleichung durch den Patienten an, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Das geht sogar so weit, dass Krankenversicherer den Versicherungsnehmern empfehlen, die Honorarnoten erst dann zu begleichen, wenn sie überprüft wurden.
Ein Facharzt versuchte vergeblich, sich gegen diese Abrechnungspraxis eines Versicherers mit einer Klage zur Wehr zu setzen. Das Landgericht München begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass bei einer Güterabwägung zwischen den Interessen des Arztes, seine Rechnungen umgehend beglichen zu bekommen und dem allgemeinen Interesse, die Ausgaben im Gesundheitswesen einzudämmen, dem Allgemeininteresse der Vorrang einzuräumen ist. Einer gründlichen Überprüfung der in Rechnung gestellten Honorare noch vor Begleichung des Rechnungsbetrages stehe daher nichts im Wege und rücke den Arzt auch nicht in ein schlechtes Licht (Urteil des LG München vom 19. Februar 2002 - 6 O 17 192/01).
Forderungen erfolgreich beitreiben: Forderungsmanagement beginnt in der eigenen Praxis
Viele Ärzte übersehen, dass es auch eine andere Seite gibt: die Abläufe in der eigenen Praxis. Während sich die verzögerten Zahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen kaum beeinflussen lassen, lässt sich gegen die ausstehenden Rechnungen aus privatärztlichen Leistungen und Gutachten sehr wohl etwas unternehmen.
Nun gehören "Rechnungserstellung" und "Patienten mahnen" nicht gerade zum Kerngeschäft medizinischer und nichtmedizinischer Heilberufe. Sie stellen für viele - und hier sind die nichtmedizinischen Heilberufe keine Ausnahme - ein eher lästiges Übel dar, dem man sich hin und wieder widmen muss. Und nicht jeder begnadete Arzt, Masseur oder Physiotherapeut hat gleichzeitig auch das Talent zu einem hervorragenden Forderungsmanager.
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