Honorar-Forderungen beitreiben: Wie Sie zu Ihrem Geld kommen
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes - Wie komme ich zu meinem Geld?
Rechnungen selbst zu erstellen ist eine Sache, sich aber mit dem leidigen Thema "Mahnen" zu beschäftigen eine andere. Viele Ärzte wollen sich damit nicht auseinandersetzen und verfügen auch nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten.
Noch schwieriger wird es bei Patienten, die ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen und einwenden, dass entweder die Rechnung fehlerhaft oder die ärztliche Leistung mangelhaft ausgeführt worden sei. Lässt sich keine Einigung mit dem Patienten herbeiführen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Forderung auf gerichtlichem Wege geltend zu machen.
Nach all dem, was wir zur ärztlichen Schweigepflicht schon gesagt haben, fragen Sie sich nun wohl, ob Ihnen dieser Weg womöglich auch versperrt ist. Eine Einverständniserklärung des Patienten für die Weitergabe relevanter Pateintendaten an Ihren Rechtsanwalt wird Ihnen ja kaum vorliegen.
Hier gibt es eine klare und eindeutige Antwort: Wenn Sie die Behandlungsdaten zum Zwecke der Abrechnung an eine ärztliche Verrechnungsstelle abgeben, dann geschieht dies in erster Linie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie sind dazu nicht gezwungen, weshalb die Vorgehensweise eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht nicht rechtfertigt.
Anders verhält es sich hingegen, wenn Ihnen nur noch die gerichtliche Geltendmachung als letztes Mittel zur Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen bleibt. Die berechtigte Wahrnehmung Ihrer eigenen Interessen steht in diesem Fall im Vordergrund und erlaubt Ihnen die gerichtliche Geltendmachung der Honorarforderung gegen einen säumigen Patienten (siehe dazu BGHZ 115, 123, 129), auch ohne dessen ausdrückliche Einwilligung. Zur Klagebegründung dürfen die Behandlungsdaten offenbart werden, soweit dies zur schlüssigen Begründung und der Begegnung von Einwendungen im Rahmen eines Rechtsstreits notwendig ist.
In diesem Falle dürfen Sie sich auch der Unterstützung eines Rechtsanwaltes bedienen und zwar gleichgültig, ob aufgrund der Höhe der Forderung Anwaltszwang bei Gericht herrscht oder nicht.
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