Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
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Rechnungen selbst zu erstellen ist eine Sache, sich aber mit dem leidigen Thema "Mahnen" zu beschäftigen eine andere. Viele Ärzte wollen sich damit nicht auseinandersetzen und verfügen auch nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten.

Noch schwieriger wird es bei Patienten, die ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen und einwenden, dass entweder die Rechnung fehlerhaft oder die ärztliche Leistung mangelhaft ausgeführt worden sei. Lässt sich keine Einigung mit dem Patienten herbeiführen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Forderung auf gerichtlichem Wege geltend zu machen.

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