Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
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Honorar-Forderungen beitreiben: Wie Sie zu Ihrem Geld kommen

Offene Rechnungen vermeiden durch Vorschüsse: Vorkasse als Prophylaxe?

Vorschuss vor Berufsethos?

Bei Handwerkern erlebt man es oft: Bevor der überhaupt sein Werkzeug in die Hand nimmt, verlangt er einen Vorschuss auf die zu erbringende Leistung. Ist das für Ärzte eine undenkbare oder gar standeswidrige Vorgehensweise?

Als Arzt sind Sie zu allen Tages- und Nachtzeiten, an Wochenenden und im Zweifel sogar im Urlaub für Ihre Patienten präsent. Sie erbringen Vorleistungen in Form von teuren Laborleistungen oder komplizierten operativen Eingriffen. Wie zeitaufwändig und schwierig anschließend die Forderungsbeitreibung sein kann, haben die vorangegangenen Ausführungen gezeigt. Bei kleineren Beträgen scheuen daher viele Ärzte eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung und verzichten so nicht nur auf ihr Honorar, sondern zahlen im Zweifel auch noch die entstandenen Kosten aus der eigenen Tasche.

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