Patientendaten
Die Weitergabe von Patientendaten
Wenn Sie eine ärztliche Verrechnungsstelle mit der Rechnungslegung und dem Beitreiben einer Honorarforderung beauftragen wollen, müssen Sie zwangsläufig die dafür notwendigen Informationen an die Verrechnungsstelle übermitteln. Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?
Die Rechtsgrundlagen der ärztlichen Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 9 MBO in der Fassung der jeweiligen Berufsordnung der Landesärztekammer geregelt. (Den genauen Wortlaut finden Sie im Dokumentenanhang).
Die Vorschrift des § 203 StGB regelt die strafrechtlichen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Danach machen sich Angehörige bestimmter, ausdrücklich genannter Berufsgruppen strafbar, wenn sie ein Geheimnis, das ihnen anvertraut worden ist, unbefugt offenbaren.
Schließlich stellt die ärztliche Schweigepflicht in einem zwischen Arzt und Privatpatient geschlossenen Behandlungsvertrag eine sogenannte vertragliche Nebenpflicht dar.
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