Wie weit geht die Behandlungspflicht?
Angenommen, die Rechnung eines Patienten ist noch offen, Sie haben Kosten für die Erlangung eines Titels verauslagt und die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Patienten ist fruchtlos verlaufen. Und trotzdem steht der Patient erneut in der Praxis und verlangt nach einer Behandlung.
In den Fällen, in denen eine kassen(zahn-)ärztliche Leistung zu erbringen ist, sind die Möglichkeiten einer Ablehnung einer Behandlung durch den Arzt/Zahnarzt sehr beschränkt.
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