Mahnen und Schweigepflicht: Ärzte und offene Rechnungen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. November 2011
5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Wie weit geht die Behandlungspflicht?

Angenommen, die Rechnung eines Patienten ist noch offen, Sie haben Kosten für die Erlangung eines Titels verauslagt und die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Patienten ist fruchtlos verlaufen. Und trotzdem steht der Patient erneut in der Praxis und verlangt nach einer Behandlung.

In den Fällen, in denen eine kassen(zahn-)ärztliche Leistung zu erbringen ist, sind die Möglichkeiten einer Ablehnung einer Behandlung durch den Arzt/Zahnarzt sehr beschränkt.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein