Die Nutzung bekannter Firmen- und Produktbezeichnungen für das eigene Suchmaschinen-Marketing ist weit verbreitet. Wer Produkte oder Dienstleistungen über eine Website anbietet, greift bei der Wahl der Metatags/Adwords mitunter einfach auf gängige Markennamen zurück. Die Verlockung ist groß, vom Image einer etablierten Marke kostenlos zu profitieren, zumal dies eher weniger offensichtlich geschieht. Denn Metatags sind nicht ohne Aufwand und Adwords nicht allgemein einzusehen. Eine Markenrechtsverletzung stellen sie dennoch dar und haben daher immer öfter auch hohe Schadensersatzforderungen zur Folge.
Der Ratgeber verrät, was unter einer Markenrechtsverletzung zu verstehen ist, wann eine Markenrechtsverletzung durch Metatags und/oder Adwords vorliegt und wie die Rechtsprechung diese Verhaltensweise bewertet.
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
@jaiching
Irgendwie verstehe ich Deinen Kommentar nicht. Es liegt doch auf der Hand, dass man Markennamen nicht verwenden darf, wenn man diese Marke gar nicht anbietet. Schon aus Kundensicht verbietet sich das, weil Du dann Deinen Kunden verar... Und das dann natürlich zu Lasten des Markenrechtsinhabers.