Markenrechtsverletzung durch Metatags und Adwords

Achtung bei gängigen Markennamen!

Von: Oliver Langner
Stand: 05. Mai 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor: Oliver Langner

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Rechtsanwalt Oliver Langner ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der in Düsseldorf und Köln ansässigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Langner & Hündgen "www.Juraco.de". Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e. V. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u. a. in Düsseldorf, Moskau und Hanoi tätig.

Rechtsanwalt Oliver Langner berät vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen, aber auch bei der Gestaltung von AGB. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

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Die Nutzung bekannter Firmen- und Produktbezeichnungen für das eigene Suchmaschinen-Marketing ist weit verbreitet. Wer Produkte oder Dienstleistungen über eine Website anbietet, greift bei der Wahl der Metatags/Adwords mitunter einfach auf gängige Markennamen zurück. Die Verlockung ist groß, vom Image einer etablierten Marke kostenlos zu profitieren, zumal dies eher weniger offensichtlich geschieht. Denn Metatags sind nicht ohne Aufwand und Adwords nicht allgemein einzusehen. Eine Markenrechtsverletzung stellen sie dennoch dar und haben daher immer öfter auch hohe Schadensersatzforderungen zur Folge.

Der Ratgeber verrät, was unter einer Markenrechtsverletzung zu verstehen ist, wann eine Markenrechtsverletzung durch Metatags und/oder Adwords vorliegt und wie die Rechtsprechung diese Verhaltensweise bewertet.

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@jaiching

Irgendwie verstehe ich Deinen Kommentar nicht. Es liegt doch auf der Hand, dass man Markennamen nicht verwenden darf, wenn man diese Marke gar nicht anbietet. Schon aus Kundensicht verbietet sich das, weil Du dann Deinen Kunden verar... Und das dann natürlich zu Lasten des Markenrechtsinhabers.