Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Marken in Metatags: Nein. Die Verwendung von Firmenbezeichnungen oder eingetragenen Marken als Metatags sind Markenrechtsverletzungen - und zwar "gerichtsfest".
Marken in Adwords: Jein. Die Rechtsprechung bei der Verwendung von Firmenbezeichnungen oder eingetragenen Marken als (konkretes) Adword bei Google ist nunmehr gefestigt. Die Gerichte - einschließlich, im Grundsatz, der EuGH - nehmen nunmehr bei der Verwendung von Firmenbezeichnungen oder eingetragenen Marken als konkretes Adword eine Markenrechtsverletzung an. Hingegen ist die Rechtsprechung bei der Nutzung von (weitgehend passenden) Adwords, bei denen im Rahmen der Suche durch den Google-Nutzer auch Firmenbezeichnungen oder eingetragenen Marken angezeigt werden, noch nicht einheitlich. Die Tendenz geht aber dahin, dass sie nicht als Markenrechtsverletzungen angesehen werden. Der EuGH hat darüber bislang nicht zu entscheiden gehabt.
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