Meister-BAföG: Was wird gefördert?
Berufliche Forbildung kostet viel Geld und Zeit. Das "Meister-BAföG" - amtlicher Name "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" (AFBG) - ist eine interessante Fortbildungs-Variante, und zwar nicht nur für angehende Handwerksmeister. Diese Form der Fortbildungs-Förderung steht Arbeitnehmern ebenso offen wie Arbeitslosen. Für spätere Existenzgründer ist sie besonders attraktiv, die Gründung ist jedoch nicht zwingend. Wir informieren über die Voraussetzungen, um Meister-BAföG zu beantragen, sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden müssen und was mit wieviel Geld gefördert wird.
Meister-BAföG - für wen und warum?
Wer durch Fortbildung voran kommen will, braucht viel Geld und Zeit. Die Arbeitsagenturen fördern berufliche Weiterbildung kaum noch. Das Meister-BAföG ist eine interessante Alternative - für Arbeitnehmer ebenso wie für künftige Existenzgründer.
Auch wenn der Zwang zum Meisterbrief in vielen Handwerksberufen aufgehoben wurde: Für eine Selbständigkeit reichen die Kenntnisse aus der ersten Berufsausbildung oft nicht aus. Betriebswirtschaft, Recht und Steuern, Marketing und auch fachbezogene Fähigkeiten müssen ergänzt oder aufgefrischt werden, wenn man ein eigenes Unternehmen gründen will.
Das ist nicht billig: Geeignete Lehrgänge kosten selten weniger als 3.000 Euro. Noch stärker fällt der Zeitaufwand ins Gewicht. Arbeitgeber bezahlen solche Weiterbildungen meist nur, wenn sich der Mitarbeiter auf mehrere Jahre zum Verbleib im Betrieb verpflichtet. Die Bundesagentur für Arbeit, früher der wichtigste Geldgeber für berufliche Bildung, reduzierte in den letzten 5 Jahren ihre Ausgaben in diesem Bereich um rund 70 %.
Eine interessante Alternative ist die Förderung über das "Meister-BAföG", amtlich bezeichnet als "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" (AFBG). In Anlehnung an die Ausbildungsförderung für Studenten erhalten Fachkräfte für eine Fortbildung Zuschüsse und Darlehen zum Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen sowie für die Kosten des Lehrganges und der Prüfung. Die Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig und müssen teilweise erstattet werden. Dabei gelten aber wesentliche Erleichterungen für spätere Existenzgründer.
Lebensunterhalt: Die Fördersummen sind eher bescheiden
Für seinen Lebensunterhalt erhält der Teilnehmer an einem Vollzeitlehrgang einen Betrag, der vom Familienstand abhängt:

Grundsätzlich ein interessanter Artikel, aber jeder sollte sich im Vorfeld schlau machen, ob ihn der Meistertitel nicht in Zukunft mehr Geld kostet, als die Förderung einbringt. In den Berufen mit Meisterzwang muß man nämlich erst seine 18 Jahre gesetzliche Rentenversicherungspflichtzeit abgezahlt haben, bevor man sich nach Alternativen für die Altersvorsorge umsehen kann. (Es sei denn, man gehört zu den wenigen Glücklichen, die sich beides parallel leisten können.)
Wer noch nicht sehr viele dieser Rentenversicherungs-Pflichtmonate abgetragen hat, sollte sich als Handwerker z.B. ernsthaft überlegen, ob er nicht lieber einen allgemeinen "Service rund ums Haus" oder ähnliches anbietet, statt die mit der Zeit nicht gerade geringen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, die anfallen, wenn man in die Handwerksrolle, Teil A, eingetragen ist.
Das ist eine Info, die man in kaum einem Existenzgründerseminar erhält, obwohl sie essentiell für die Finanzplanung wäre...
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Mahr