Wer einen Antrag auf Gründungszuschuss stellt, muss einen Geschäftsplan einreichen und von einer fachkundigen Stelle begutachten lassen. Von "Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan" sowie "Umsatz- und Rentabilitätsvorschau" ist da die Rede. Keine Angst vor großen Worten: Wir lassen die Luft aus den begrifflichen Heißluftballons.
Die Bundesagentur für Arbeit verlangt von Gründern aus der Arbeitslosigkeit neben dem eigentlichen Antrag auf Gründungszuschuss schriftliche Unterlagen - und zwar:
einen Lebenslauf (einschließlich ggf. notwendiger Befähigungsnachweise),
eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie
eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Während der Lebenslauf sowie die Kurzbeschreibung des Vorhabens niemanden vor ernsthafte Probleme stellen sollte, klingen die geforderten "Zahlenwerke" für kaufmännisch weniger erfahrene Gründer oft ziemlich bedrohlich.
Die Zahlenwerke
Lassen Sie sich bloß nicht einschüchtern: Die erwarteten Unterlagen tragen zwar hochtrabende Bezeichnungen, bei Licht betrachtet verbergen sich dahinter jedoch recht einfache Sachverhalte. Es geht um Antworten auf folgende Fragen:
Wie viel Geld für meinen Betrieb brauche ich (= Kapitalbedarf) und woher bekomme ich es (= Finanzierung)?
Wie hoch werden meine betrieblichen Einnahmen sein (= Umsatzvorschau) und was bleibt davon unterm Strich für mich als Gewinn oder "Unternehmerlohn" übrig (= "Rentabilität")?
