Mitarbeiterführung: Materielle und immaterielle Leistungsanreize

Von: Dr. Joachim von Hein
Stand: 3. Februar 2012
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Schadenvermeidungsprämien

Zu den Schadensvermeidungs-Prämien gehört auch die Ersparnis-Prämie oder die Innovations-Prämie. In beiden Fällen werden Kosten gespart, indem weniger Material, weniger Arbeitszeit oder weniger Aufwand aufgewendet werden muss, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Dies kann eine neue Form der Arbeitsorganisation sein, eine zusätzliche Kontrollinstanz, um Fehler rechtzeitig aufzuspüren oder eine Erfindung, wie mit Hilfe von neuen Arbeitstechniken Zeit gespart werden kann.

Im Falle von Mitarbeitererfindungen ist dringend anzuraten, sie großzügig und unkompliziert zu belohnen, denn "die Menschen an der Front" stellen häufig als erste fest, wo etwas unrund läuft oder verbesserungswürdig ist. Aus ihrer praktischen Erfahrung heraus fallen ihnen oftmals als Erste ein, was zur Abwendung dieser Nachteile unternommen werden könnte. Dieses kreative Potenzial zu erhalten, sollte das Bestreben aller Arbeitgeber sein. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, den innovativen Mitarbeitern einen Vorwurf zu machen, dass ihnen dieser Verbesserungsvorschlag, der möglicherweise auf der Hand gelegen hätte, "erst so spät eingefallen ist".

Viele Arbeitgeber mit Außendienst haben gute Erfahrungen damit gemacht, Prämien für unfallfreies Autofahren zu zahlen. Solche Prämien werden manchmal unabhängig davon ausgezahlt, ob die Fahrer den Unfall verschuldet haben oder nicht. Sie sollen auf diese Weise generell zu einem Unfall vermeidenden, vorsichtigen Fahrstil anregt werden. Dies dient nicht zuletzt auch der Imageverbesserung, damit in der Bevölkerung beispielsweise der Negativeindruck vermieden wird: "Die Fahrer von der Firma XY fahren alle wie die Henker!"

In einigen Firmen gibt es auch eine Prämie für ein Jahr ohne Krankheitstage und ohne sonstige Ausfallzeiten. Eine solche Prämie ist allerdings nicht unproblematisch, da sie dazu führen kann, dass Krankheiten nicht auskuriert, sondern verschleppt werden. Sehr sinnvoll dagegen ist eine zusätzliche Belohnung, wenn die Mitarbeiter bereit sind, ihren Jahresurlaub in einer für das Unternehmen angenehmen, ansonsten aber etwas unattraktiven Zeit zu nehmen, vielleicht im Januar oder Februar. Als besonderen Gag könnte dieses besondere Urlaubsgeld in der Währung des Landes ausgezahlt werden, das der Mitarbeiter als Urlaubsziel gewählt hat (außerhalb der Eurozone, weil er in die Sonne etwas weiter weg fliegen muss!).

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung privater Urlaubswünsche der Mitarbeiter. Wegen der Schulferien oder wegen festliegender Betriebsferientermine beim Ehepartner sind manche Mitarbeiter in besonderer Weise darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber diese Termine möglichst berücksichtigt.

Es kann nicht ausdrücklich genug davor gewarnt werden, den Mitarbeitern ihren mit guten Gründen belegten Urlaubswunsch zu versagen. Die Folge wird in der Regel eine massive Demotivation sein - zusätzlich verstärkt durch den zu Hause sitzenden Ehepartner, der zwar Urlaub hat, aber damit nichts anfangen kann. Erfahrungsgemäß wird ein auf diese Weise verdorbener Urlaubstermin dem Arbeitgeber noch viele Jahre nachgetragen und es ist manchmal ausgeschlossen, dass die Mitarbeiter wieder zu ihrer alten Leistungsstärke zurückfinden, weil kaum eine Demotivation sie so massiv trifft, wie das unbegründete Verderben ihrer Urlaubswünsche.

Wesentlich stressfreier ist diese Urlaubsplanung zu erledigen, wenn sie von den Mitarbeitern untereinander unter Berücksichtigung aller Interessen insgesamt getroffen wird und hierbei die nötige Interessenabwägung intern stattfindet.

Beispiel:

In einem Werkstatt-Betrieb wurde jedes Jahr im November eine gemeinsame Dienstbesprechung durchgeführt, auf der alle Mitarbeiter ihren Jahresurlaub für das kommende Jahr anmeldeten. Dabei mussten nur drei Viertel der Urlaubstage festgelegt werden. Die restlichen Tage konnten spontan genommen werden. Wer zu der Novemberbesprechung seinen Urlaub nicht angemeldet hatte, musste "nehmen, was übrig blieb". Auf diese Weise wurde zumindest der größere Teil des Jahresurlaubes einvernehmlich verplant.

Viele Mitarbeiter empfinden ihre Urlaubszeit als die schönste Zeit im Jahr und haben deshalb wenig Verständnis dafür, wenn der Chef nörgelig und unzufrieden auf besondere Urlaubswünsche reagiert. Der verständige Arbeitgeber sollte wissen, dass ein zusammenhängender, dreiwöchiger Erholungsurlaub die beste Voraussetzung dafür ist, leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter zu behalten.

Hier ist auch der besondere Freizeitausgleich als Belohnung für besondere Erschwernisse oder Mühen zu nennen, die die Mitarbeiter auf sich genommen haben, zum Beispiel nach einem besonderen Arbeitseinsatz am Wochenende oder nach angesammelten Überstunden. Immer mehr Mitarbeiter finden diese Art der Belohnung attraktiver als zusätzliche Entgelte, die sie dann wiederum mit der Steuer teilen müssen.

Viele Mitarbeiter freuen sich darüber hinaus über eine Abwechslung in ihrem Arbeitsalltag, die zugleich sehr im Sinne des Arbeitgebers sein kann, indem die Mitarbeiter zu einem für sie kostenlosen Seminar eingeladen werden, einem Lieferantenbesuch oder einer Messe- oder Kongressteilnahme. Solche Veranstaltungen können auch von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig besucht werden, was als Gemeinschaftserlebnis zugleich positive Auswirkung auf das Betriebsklimas hat und als gemeinsames geselliges Erlebnis aufgefasst wird.

Sehr beliebt sind bei Mitarbeitern Belohnungen mit einem Dienstwagen, der auch im privaten Bereich genutzt werden kann. Hierbei gilt es allerdings die steuerlichen Bestimmungen genau zu beachten, um Folgen zu vermeiden, die der Mitarbeiter als Verschlechterung seiner Arbeitssituation auffasst.

Viele Mitarbeiter (insbesondere männliche) betrachten das Auto als ein Statussymbol, mit dem sie zugleich nach außen hin zeigen, welche Bedeutung sie in der Firma haben. Das kann bedeuten, dass die Mitarbeiter als Belohnung für positive Leistung einen etwas größeren und schöneren Dienstwagen gestellt bekommen und damit auch zu Hause vorfahren dürfen. Umgekehrt müssen sie es als "öffentliche Degradierung" empfinden, wenn aus Gründen der Sparsamkeit plötzlich ein etwas kleinerer Dienstwagen ausreichen muss!

Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, muss normalerweise versteuert werden. Dieser Betrag ist schon bei einem Mittelklassefahrzeug recht hoch. Die Mitarbeiter sind deshalb recht dankbar dafür, wenn sie mit diesem Fahrzeug auch zu Notdienst-Einsätzen fahren dürfen. In diesem Falle gilt die teure Ein-Prozent-Regelung für das Finanzamt nicht; ein Notfallwagen muss also nicht extra versteuert werden!

Ein anderes Statussymbol für die Mitarbeiter ist ein eigener, für sie reservierter Parkplatz mit Kennzeichenschild - oder noch besser - Namensschild, den nur sie benutzen dürfen mit Ausnahme von den Urlaubszeiten, wenn sie sowieso nicht da sind. Zum Parkplatz kann auch die Übernahme von Parkhausgebühren, die teilweise oder vollständige Übernahme von Garagenkosten sowie von Kosten für die Autopflege gehören. Sehr bewährt haben sich auch Seminare zum Fahrertraining, die von den Automobilclubs oder der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden und zugleich einen Beitrag dazu liefern, dass die Mitarbeiter lernen, sicherer und ökonomischer mit ihrem Fahrzeug umzugehen.

Manche Arbeitgeber bezahlen eine Prämie an ihre Mitarbeiter, wenn es ihnen gelingt, aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis einen neuen, geeigneten Mitarbeiter anzuwerben. Die dann fällige Prämie kann in zwei Teilen ausgeschüttet werden: die erste Hälfte bei Abschluss des Arbeitsvertrages und die zweite Hälfte nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit, wozu der vermittelnde Mitarbeiter als Einarbeitungsbegleiter und Problemlöser einen nicht unerheblichen Beitrag leisten soll.

Für viele Menschen sind diese finanziellen Leistungsanreize besonderes wirkungsvoll, wenn sie mit einer vorher definierten Leistung in Verbindung stehen. Wenn solche finanzielle Belohungen auch noch steuerfrei gestaltet werden können, wirken sie umso intensiver.