GEMA - Lizenzen für Web-Musik von der Verwertungsgesellschaft
Die GEMA, die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte", ist eine von insgesamt neun Verwertungsgesellschaften. Verwertungsgesellschaften schließen mit dem Urheber einen so genannten Wahrnehmungsvertrag und nehmen die Interessen der Künstler und Autoren wahr. Diese Gesellschaften nehmen Gelder ein und schütten diese wieder an die Urheber aus. Die GEMA nimmt die Zweitnutzungsrechte der Musiker wahr: Zum Beispiel ist im Kaufpreis eines DVD-Brenners oder einer leeren CD eine Gebühr für "Zweitnutzungen" enthalten, also dafür, dass der Käufer damit voraussichtlich urheberrechtlich geschützte Musik vervielfältigt.
Wenn Sie ein bestimmtes Musikstück für Ihren Podcast oder ein anderes Internet-Projekt nutzen möchten, stellt sich deshalb als erstes die Frage, ob der Künstler bei der GEMA gemeldet ist. Dafür bietet die GEMA eine spezielle Musikrecherche.
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