Firma und Geschäftsbezeichnung

Namensrecht für kleinere Unternehmen und Selbstständige

Von: Robert Chromow
Stand: 13. August 2009
4.77778
(9)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor:

bild134003

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Firmentypen

Es lebe der kleine Unterschied

Zurück zur Namensfrage: Die "Firma", also der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt, ...

  • muss sich von der anderer Unternehmen der gleichen Branche und Region unterscheiden,

  • darf keine irreführenden Angaben enthalten,

  • muss die tatsächliche Rechtsform erkennen lassen und

  • ist unauflöslich mit dem zugrundeliegenden Handelsgeschäft verknüpft, kann also nicht isoliert verkauft werden.

Ursprünge berühmter Firmen

Was sich hinter bekannten Unternehmensnamen verbirgt und welche Ideen andere Unternehmer mit ihrer Firma verbinden, zeigt die unterhaltsame Spiegel-Sammlung "Warum Firmen heißen, wie sie heißen".

Firmentypen

Sofern Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden muss, können Sie sich bei der Namenswahl grundsätzlich für eine der folgenden Firmentypen (vgl. oben) entscheiden:

  • Personenfirma: In dem Fall wird der Name des Unternehmers zum Namen des Unternehmens, z. B. Max Mustermann GmbH.

  • Sachfirma: Dabei findet eine Branchen- oder Gattungsbezeichnung Eingang in den Namen des Unternehmens, z. B. Computer Im- und Export OHG.

  • Phantasiefirma: Als solche gelten Abkürzungen (z. B. Akronyme) oder Begriffe, die positive Assoziationen nahelegen, z. B. Compex KG, AIDA Software AG oder auch Sportfit GmbH.

  • Mischfirma: In dem Fall entscheidet sich der Unternehmer für eine Kombination aus Personen-, Sach- und / oder Phantasiefirma, z. B. "LoLa Lothars Lampenladen OHG".

Bitte beachten Sie: Die Eintragung einer Firma ins Handelsregister geht nicht automatisch mit wettbewerbs- oder markenrechtlichen Prüfungen einher! Spätere Namenskonflikte mit Wettbewerbern sind also nicht ausgeschlossen.

Um dem vorzubeugen, tun Sie gut daran zu prüfen, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Name im Telefon- oder Branchenbuch, in Firmendatenbanken auftaucht oder sich bereits als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder in den Datenbanken für EU-Gemeinschaftsmarken findet.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

perfekt !!!

Weiter so.

klasse Beitrag!

Viel Information auf kleinem Raum - prima! Hat mir sehr geholfen.

Sehr gut erklärt!

es wird Zeit,eine Unternehmerschule-Online zu gründen - mit Schulungsnachweis - ....