Firma und Geschäftsbezeichnung

Namensrecht für kleinere Unternehmen und Selbstständige

Von: Robert Chromow
Stand: 13. August 2009
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Geschäftsbezeichnung

Geschäftsbezeichnung: Die 'Firma' für kleine Leute

Andererseits ist es den nicht ins Handelsregister eingetragenen Selbstständigen und Unternehmern mittlerweile erlaubt, sogenannte Geschäfts- oder Etablissement-Bezeichnungen zu führen. Dabei darf es sich auch um Phantasie- und Branchenbezeichnungen handeln, sogar Buchstabenkombinationen sind möglich.

Zulässig sind demnach zum Beispiel Geschäftsbezeichnungen wie ...

  • "Computer- und Internetservice Max Mustermann"

  • "CompWebService Max Mustermann"

  • "CWS Max Mustermann"

In den Gewerbeschein eingetragen wird das schmückende Beiwerk zwar nicht: Da sich die kennzeichnenden Zusätze jedoch auf allen Geschäftspapieren wiederfinden, sollten Sie sich die Entscheidung nicht zu leicht machen.

Bevor Sie mit Ihren Entwürfen zur Werbeagentur oder gleich mit den Druckvorlagen zum Drucker gehen, fragen Sie daher am besten bei der Industrie- und Handelskammer nach, ob die Idee für Ihre Geschäftsbezeichnung mit dem Gesetz vereinbar ist. Dort können Sie auch kostenlos überprüfen lassen, ob im regionalen Umfeld Namenskonflikte mit anderen Gewerbetreibenden drohen.

Schutzrechte

Keine Sorge: Namens-Ideenklau müssen Sie bei besonders gelungenen Geschäftsbezeichnungen nicht ohne Weiteres befürchten: Allein durch die nachweisliche Teilnahme am Wirtschaftsleben entsteht ein elementarer Schutz. Ein Wettbewerber darf Ihre Geschäftsbezeichnung also nicht einfach übernehmen. Falls Sie sich jedoch einen bundesweiten Branchenschutz sichern wollen, müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Dort können Sie Ihre Geschäfts- oder Produktbezeichnung als Wort- oder Bildmarke registrieren lassen. Kostenpunkt: ab 300 Euro für die ersten zehn Jahre.

Fazit

Eine knackige Geschäftsbezeichnung reicht zwar allein noch nicht für den Geschäftserfolg aus - ein wichtiges Element für erfolgreiche Werbekampagnen ist sie aber auf jeden Fall. Sich rechtzeitig und gründlich mit dem geschäftlichen Namensrecht zu beschäftigen lohnt sich also unbedingt.

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perfekt !!!

Weiter so.

klasse Beitrag!

Viel Information auf kleinem Raum - prima! Hat mir sehr geholfen.

Sehr gut erklärt!

es wird Zeit,eine Unternehmerschule-Online zu gründen - mit Schulungsnachweis - ....