Buchführung und Steuern
Eine für fast alle(s): die Einkommensteuer
Ganz gleich, ob Angestellte, haupt- und nebenberufliche Selbstständige, Landwirte, Vermieter oder Börsenspekulanten: Für alle Einkunftsarten gilt das Einkommensteuergesetz. Kombinationen unterschiedlicher Einkommen im gleichen Jahr sind selbstverständlich möglich und erlaubt.
Die gute Nachricht: In Sachen Einkommensteuer gibt es im Prinzip überhaupt keinen Unterschied zwischen Angestellten und Unternehmern. Ob die Tätigkeiten haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden, spielt keine Rolle: Steuertarife und die Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind identisch. Die jährliche Einkommensteuererklärung gilt für sämtliche steuerlichen Einkunftsarten gleichermaßen.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied