Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Ihre Gründung im Nebenerwerb!

Von: Robert Chromow
Stand: 8. März 2012
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Buchführung und Steuern

Eine für fast alle(s): die Einkommensteuer

Ganz gleich, ob Angestellte, haupt- und nebenberufliche Selbstständige, Landwirte, Vermieter oder Börsenspekulanten: Für alle Einkunftsarten gilt das Einkommensteuergesetz. Kombinationen unterschiedlicher Einkommen im gleichen Jahr sind selbstverständlich möglich und erlaubt.

Die gute Nachricht: In Sachen Einkommensteuer gibt es im Prinzip überhaupt keinen Unterschied zwischen Angestellten und Unternehmern. Ob die Tätigkeiten haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden, spielt keine Rolle: Steuertarife und die Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind identisch. Die jährliche Einkommensteuererklärung gilt für sämtliche steuerlichen Einkunftsarten gleichermaßen.

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