Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Nebenerwerbs-Gründer

Von: Robert Chromow
Stand: 9. März 2011
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Genehmigungen und Anträge

Exkurs: Beitragsfreie Krankenversicherung für Selbstständige

Auch nebenberuflich Selbstständige können unter bestimmten Umständen beitragsfrei über die Ehefrau, den Ehemann oder andere Familienangehörige krankenversichert sein. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie infrage kommt.

Obwohl sie ständig im Blickpunkt der Sparkommissare steht, hat die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern bislang noch jede Gesundheitsreform überstanden. Geregelt ist diese Form der Familienversicherung in § 10 Sozialgesetzbuch V (= SGB V): Solange Kinder und Ehepartner kein eigenes Einkommen haben oder insgesamt weniger als 365 Euro pro Monat (Stand: 2011) verdienen, können sie weiterhin über den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Wer einen Minijob ausübt, darf sogar ein Monatseinkommen von bis zu 400 Euro haben.

Selbstständige Geringverdiener

Was viel zu wenig bekannt ist: Die Möglichkeit der Familienversicherung gilt laut § 8 SGB IV auch für gering verdienende Selbstständige, vorausgesetzt ...

  • ... sie beschäftigen ihrerseits keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer,

  • ... ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 20 Wochenstunden,

  • ... sie verdienen nicht mehr als 365 Euro und

  • ... sie sind ihrerseits nicht aufgrund besonderer Umstände als Selbstständige pflichtversichert in der GKV (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten, die bereits ab einem Monatseinkommen von 325 Euro Mitglied in der Künstlersozialkasse sind). Wahlfreiheit besteht in solchen Fällen nicht: Die beitragsfreie Familienversicherung ist grundsätzlich "nachrangig".

Haupt- oder Nebenberuf?

Mit anderen Worten: Solange die Selbstständigkeit das Kriterium der Nebenberuflichkeit erfüllt und keine eigene Pflichtversicherung besteht, sind Sie in aller Regel über die Krankenkasse Ihres Lebenspartners versichert.

Dass sie nur "nebenberuflich" selbstständig sind, mag manchen Nachwuchsunternehmern gar nicht bewusst sein. Einzelkämpfertum, schlechte Auftragslage sowie Mini-Gewinne oder gar Verluste aufgrund hoher Anlaufkosten führen aber dazu, dass viele Selbstständige de facto als "Feierabend-Unternehmer" im Niedriglohn-Sektor beschäftigt sind.

Bitte beachten Sie: Ob die Voraussetzungen der Familienversicherung vorliegen, wird von den Krankenkassen im Zweifelsfall ebenso gründlich wie misstrauisch überprüft. Mit den einzelnen Kriterien des Sozialversicherungs-Status befasst sich unser Grundlagen-Artikel "Selbstständig und gleichzeitig angestellt: Wie die Krankenversicherung Haupt- und Nebenberuf unterscheidet"

Arbeitgeber, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Kranken- und Rentenkasse: reichlich viel Fremdbestimmung für ein bisschen Selbstständigkeit! Darf mir etwa sonst noch jemand reinreden? Womöglich mein Vermieter? Schaunmermal!

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