Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Nebenerwerbs-Gründer

Von: Robert Chromow
Stand: 9. März 2011
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Der "Papierkram": Rechtsgrundlagen, Verträge und Kalkulation

Rechtliche Grundlagen des Geschäftslebens

Zwischen Kaufleuten gelten zum Teil andere Spielregeln als im Privatleben. Nur: Gehören Sie als nebenberuflich Selbstständiger überhaupt zu den "richtigen" Kaufleuten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten sollten Sie kennen? Im nächsten Kapitel erläutern wir die wichtigsten Vertragstypen und wie sie zustande kommen sowie die Anforderungen an Rechnungen und Mahnungen.

Die gute Nachricht vorweg: Das im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Recht der Kaufleute hat für die meisten nebenberuflichen Selbstständigen keine Bedeutung: Für Freiberufler und Kleinunternehmer gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - es sei denn, sie sind freiwillig oder aufgrund ihrer Rechts- oder Gesellschaftsform ins Handelsregister eingetragen.

Rechtsformen im Überblick

Mit der Wahl der Rechtsform befasst sich der Exkurs "Wer bin ich?" in diesem Infopaket. Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie einen Blick in unseren Spezialkurs "OHGmbH&Co.KGbR e.K.: Rechtsformen im Überblick" werfen. Mit Fragen des Steuerrechts befasst sich das Kapitel "Buchführung und Steuern" am Ende dieses Kurses.

Selbst wenn Sie Geschäfte mit "richtigen" Kaufleuten machen, unterliegen Sie als Nebenerwerbler üblicherweise den BGB-Bestimmungen: Sie werden grundsätzlich wie Privatleute behandelt. Sie brauchen sich im Geschäftsleben also nicht auf völlig neue Spielregeln einzustellen. Vergessen Sie daher am besten Floskeln ("Firma Mustermann", "... bezugnehmend auf", "dritte und letzte Mahnung...") und angebliche Business-Gepflogenheiten (wie die vermeintlich obligatorische, in Wirklichkeit vielfach jedoch entbehrliche, oft sogar unzuläaaige Berechnung von Umsatz-/Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen).

Abgesehen davon werden Ihnen viele Informationen auf den folgenden Seiten aus Ihrem bisherigen Privat- und Berufsleben bekannt vorkommen: Wenn Sie für Ihren Betrieb einen neuen Computer kaufen, dann unterscheidet sich das Zustandekommen eines Kaufvertrag nicht grundsätzlich vom Einkauf zu privaten Zwecken. Allerdings können Sie sich nicht auf die Verbraucherschutzgesetze berufen: Wenn Sie zum Beispiel den PC via Internet oder telefonisch bestellen, haben Sie zum Beispiel kein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht. Erklärungsbedürftiger sind Aufgaben, die bei "Verbrauchern" selten oder gar nicht vorkommen (wie zum Beispiel das Ausstellen von Rechnungen): Sie werden etwas ausführlicher behandelt.

Wer hilft mir weiter?

Als rechtliche Beratung sind die folgenden Ausführungen nicht gedacht: Sie dienen lediglich der Orientierung! Holen Sie sich in wichtigen Fragen, etwa bei der Formulierung von Vertragsklauseln oder in Streitfällen, unbedingt fachlichen Rat. Das muss nicht gleich ein Rechtsanwalt sein: Als erste Anlaufstelle bieten sich zum Beispiel die örtlichen Handels- oder Handwerkskammern, Gründerzentren und Berufsverbände an.

Unterstützung bei der Wahl eines Anwaltes oder anderen Beratungsprofis liefert der Praxistipp "Berater finden". Zahlreiche kostenlose Wege zu rechtlichem und kaufmännischem Fachwissen sind unter der Überschrift "Ist guter Rat teuer?" zusammengefasst.

Ganz gleich, ob Sie als Dienstleister oder Händler Geschäfte machen: Wer Gewinn erzielen will, muss sich (Geld-)Ansprüche an seinen Geschäftspartner erwerben. Voraussetzung dafür ist in aller Regel das Zustandekommen eines Vertrages. Mit den Grundzügen des Vertragsrechts befasst sich der nächste Abschnitt.

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