Buchführung und Steuern
Steuern und Buchführung
Zugegeben: Buchhaltung ist kein Vergnügen - aber eine Geheimwissenschaft ist die für Freiberufler und Kleinunternehmer geltende "vereinfachte Buchführung" nun auch wieder nicht. Die Grundzüge des Steuerrechts ebenfalls nicht: Zumal viele nebenberufliche Selbstständige gar keine Unternehmenssteuern zahlen müssen.
Angestellte haben es (vermeintlich) gut: Ihr Arbeitgeber führt laufend die Lohnsteuer ab, außerdem steht einmal im Jahr der "Lohnsteuerjahresausgleich" im Rahmen Einkommensteuererklärung an. Damit ist der Steuerbürokratie normalerweise Genüge getan. Als Selbstständiger sehen Sie sich womöglich von vielen zusätzlichen und geheimnisvollen Steuerarten bedroht. Keine Sorge: In den meisten Fällen bleibt beim Alten: Sie zahlen - wenn alles gut geht und Sie Gewinne machen - etwas mehr Einkommensteuer: fertig.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied