Buchführung und Steuern
Steuern und Buchführung
Zugegeben: Buchhaltung ist kein Vergnügen - aber eine Geheimwissenschaft ist die für Freiberufler und Kleinunternehmer geltende "vereinfachte Buchführung" nun auch wieder nicht. Die Grundzüge des Steuerrechts ebenfalls nicht: Zumal viele nebenberufliche Selbstständige gar keine Unternehmenssteuern zahlen müssen.
Angestellte haben es (vermeintlich) gut: Ihr Arbeitgeber führt laufend die Lohnsteuer ab, außerdem steht einmal im Jahr der "Lohnsteuerjahresausgleich" im Rahmen Einkommensteuererklärung an. Damit ist der Steuerbürokratie normalerweise Genüge getan. Als Selbstständiger sehen Sie sich womöglich von vielen zusätzlichen und geheimnisvollen Steuerarten bedroht. Keine Sorge: In den meisten Fällen bleibt beim Alten: Sie zahlen - wenn alles gut geht und Sie Gewinne machen - etwas mehr Einkommensteuer: fertig.
Welche Steuerarten grundsätzlich auf Sie zukommen können und worin der Unterschied zwischen Steuern des Unternehmens und Steuern des Unternehmers liegen, das erfahren Sie auf den nächsten Seiten. Dort erfahren Sie außerdem, welche Unterlagen Sie beim Finanzamt einreichen müssen und wie eine schlichte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aussieht.
Den Anfang macht eine gute alte Bekannte: die Einkommensteuer.
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