Buchführung und Steuern
Unternehmenssteuern II: Gewerbesteuer & more
Die Gewerbesteuer trifft nur einen sehr kleinen Teil nebenberuflich Selbstständiger. Einkünfte von Landwirten, Freiberuflern und ähnlichen Selbstständigen sind überhaupt nicht gewerbesteuerpflichtig. Besteuert werden ausschließlich Kapitalgesellschaften sowie gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften, sofern sie einem Jahresgewinn von 24.500 Euro überschreiten. Hinzu kommt: Die gezahlte Gewerbesteuer stellt mittlerweile zwar keine Betriebsausgabe mehr dar - dafür wird sie aber zum überwiegenden Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
Seit der letzten Gewerbesteuerreform ist die Berechnung der Steuerbelastung deutlich einfacher geworden. Damit Sie sich eine Vorstellung von der ungefähren Größenordnung eventueller Gewerbesteuer-Belastungen machen können, hier eine Übersicht:
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