Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Ihre Gründung im Nebenerwerb!

Von: Robert Chromow
Stand: 8. März 2012
4.892855
(28)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Die Grundausstattung: Was Sie für den Start brauchen und wie Sie es beschaffen

Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?

Den Gewerbeschein haben Sie in der Tasche und die Anmeldung beim Finanzamt ebenfalls erledigt? Dann sollten Sie sich noch ein paar Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen, sich ordentliche Geschäftspapiere zulegen - und schon können Sie loslegen. Was Sie sonst noch brauchen, erläutert der folgende Abschnitt.

Keine Sorge: Einen ausgefeilten Gründungs-, Geschäfts- oder gar "Businessplan" benötigen Sie für Ihre nebenberuflichen Einstieg ins Geschäftsleben wahrlich nicht. Natürlich sollten Sie sich Gedanken über Ihre Produkte und Dienstleistungen, Ihre Kunden und Möglichkeiten der Werbung und Auftragsakquisition machen. Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im "Marketing"-Kapitel weiter hinten.

Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen Sie benötigen, um erste Gehversuche als Selbstständiger zu machen und gelegentliche Aufträge auf Honorarbasis abzuwickeln, hängt darüber hinaus von der Branche ab, in der Sie sich tummeln. Die kaufmännischen Anforderungen halten sich jedenfalls in Grenzen: Sofern Sie das nicht bereits bei Anmeldung Ihres Gewerbes getan haben, müssen Sie sich jetzt nur noch ein paar Gedanken über Ihre Rechtsform und Ihre Geschäftsbezeichnung machen.

Klarheit über den Namen, unter dem Sie Ihre Geschäfte machen, ist nämlich unter anderem Voraussetzung für rechtlich einwandfreie Geschäftspapiere, z. B. die Briefbögen, auf denen Sie Ihre Angebote oder Rechnungen ausdrucken: Sie dürfen Ihre Geschäftspartner nämlich nicht über Art und Umfang Ihrer Unternehmens täuschen - auch nicht unbeabsichtigt. Mit bestimmten Funktionsbezeichnungen, etwa auf Visitenkarten, sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein: "Geschäftsführer" klingt zwar gut - signalisiert Ihrem Gegenüber auf den ersten Blick aber eher, dass er es mit einer GmbH zu tun hat.

Da Sie als Nebenerwerbler normalerweise jedoch weder eine Kapital- noch eine Personengesellschaft sind, stellt sich die Fage: Als wer oder was treten Sie denn dann am Markt auf? Dieser Frage geht der folgende kurze Ausflug auf das Gebiet der Rechtsformen nach.

Dies ist eine Leseprobe

Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!

Auf Nebenberuflich selbstständig erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein