Zusammen- und Getrenntschreibung
Adverbien und Verben
Verbindungen aus Adverbien und Verben schrieb man bisher immer auseinander. Seit der Regelwerkänderung der neuen deutschen Rechtschreibung im Februar 2006 gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Aber diese bestätigen ja bekanntlich die Regel.
allein erziehend/alleinerziehend
anders denkend/andersdenkend
unten stehend/untenstehend
Die einstige Eselsbrücke "Adverbien mit -wärts und -einander werden immer getrennt geschrieben" ist nicht mehr gültig.
Liegt ein einheitlicher Wortakzent vor, dann schreibt man beispielsweise folgende Wörter zusammen:
abhandenkommen
abwärtsfahren
anheimfallen
querlesen
vorwärtsgehen
seitwärtsfahren
Bei adverbialem Gebrauch gilt jedoch weiterhin Getrenntschreibung.
Beispiel: rückwärts einparken
aufeinander achten
quer (im Bett) liegen
miteinander lachen
untereinander liegen
Vor 1996 wurden die meisten Fügungen aus Adverbien und Verben zusammengeschrieben. Seit der Erneuerung des Regelwerks im März 2006 ist das auch wieder der Fall.
aneinanderfügen
sich dahinterknien
darüberfahren
durcheinandergeraten
zueinanderfinden
aufeinandertreffen
Zu dieser Regel gehört nun auch wieder, dass zusammengesetzte Adverbien in Verbindung mit Verben auch nicht mehr getrennt geschrieben werden.
zunichtemachen
zuteilwerden
überhandnehmen
zugutehalten
-
abhandenkommen
Für die Substantivierung ist demnach ebenfalls Zusammenschreibung vorgeschrieben.
das Zunichtemachen
das Zuteilwerden
das Überhandnehmen
das Zugutehalten
das Abhandenkommen
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