Hintergrund
Grund der Novelle
Begründet wird die Gesetzesänderung damit, dass einige Händler sich keinem Entsorgungssystem angeschlossen haben, aber auch ihrer Pflicht zur Selbstentsorgung nicht nachkommen und die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht wieder zurücknehmen.
Andere Unternehmen stellen zwar in ihren Geschäftsräumen Behälter auf, in die die Kunden die Plastik- oder Papierverpackung werfen können. Aber die wenigsten Kunden nutzen das Angebot. Der größte Teil des Verpackungsmülls landet doch in der heimischen gelben Tonne oder im Papiercontainer - aber nur zwei Drittel der Unternehmen zahlen für die Verpackungen, die in die haushaltsnahe Wertstoffsammlung gehen, so die Bundesregierung in einer Verbraucherinformation.
Allgemeine Hintergrundinformationen
Die graue Mülltonne muss vom Bürger in Form von Gebühren an die Stadt oder die Gemeinde bezahlt werden. Der gelbe Sack und die Papiertonne wird hingegen von Herstellern bzw. Händlern finanziert und ist somit für den Bürger kostenlos. Schon seit 1991 sind Hersteller verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte nach Gebrauch wieder zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Seit 1993 hat die Wirtschaft daraufhin ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem eingerichtet. Das duale System Deutschland ist unter der Bezeichnung "Grüner Punkt" bekannt.
Der Grüne Punkt darf nur auf Verkaufsverpackungen verwendet werden, die der private Endverbraucher über die öffentlichen Rücknahmestellen kostenlos entsorgen kann (Altpapiercontainer, Altglascontainer, gelbe Tonne/Sack).
Fazit
Bis zum 31. Dezember 2008 muss noch jeder Internethändler sowohl im Internet als auch im Rahmen der Produktversendung über die kostenlose Rückgabemöglichkeit der Verpackung informieren, soweit er nicht lizenziert ist.
Wenn sämtliche Verpackungen des Herstellers oder Großhändlers einen Grünen Punkt enthalten, ist die Teilnahme an einem System der flächendeckenden Entsorgung gewährleistet. In diesem Fall entfällt die Hinweispflicht.

Ich benutze nur gebrauchte Kartons und Füllmaterial, die ich als Abfall von verschiedenen Läden bekomme. Wie verhält sich das in Bezug auf das neue Verpackungsgesetz?
Ja genau so mache ich es auch. Wüßte gerne wie es sich da verhält!!!
Vielen Dank für Ihr Interesse. Wenn die gebrauchte Verpackung schon bei einem dualen System lizenziert wurde, besteht für diese keine Lizenzierungspflicht mehr. Bei bisherigen Verpackungen wird dies durch den grünen Punkt gekennzeichnet. Diese Kennzeichnungspflicht entfällt aber ab Januar 2009.
Im Zweifel muss der Verkäufer aber nachweisen können, dass sein Verpackungsmaterial schon einmal lizenziert wurde.
Im Übrigen entschied der Abfallrechtsausschuss, dass Versandverpackungen Privater Internetverkäufer keine Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung darstellen und somit auch nicht lizenzierungspflichtig sind.
Hallo !!
Diese Erläuterung hat mir sehr geholfen.
Aber ich verstehe es trotzdem nicht.
Ich glaube, dass unsere Politiker nicht viel zu tun haben und sich so etwas ausdenken.
Deutschland versucht die Welt zu retten und andere Länder verpesten sie weiter.
Schade eigentlich.
Wie sieht es mit Altpapier als Füllmaterial aus? Muss das auch lizensiert werden?
Vielen Dank für Ihre allgemeine und interessante Frage!
Die sich der Gesetzgeber bestimmt nicht gestellt hat, als er dieses Gesetz entworfen hat, die in der Praxis gleichwohl hoch relevant ist. Ich schätze, mit dieser Frage wird sich ein Gericht früher oder später beschäftigen müssen. Ich kann nur vermuten:
Das Zeitungspapier ist ja nicht durch den Verlag als Füllmaterial in den Verkehr gebracht worden. Deshalb hat/wird der Zeitungsverlag das Papier auch nicht lizenzieren müssen.
So müßte man das Altpapier als logische Konsequenz vor dem Inverkehrbringen als Füll- oder Verpackungsmaterial erst lizenzieren lassen. Ob das wirklkich Sinn und Zweck des Gesetzes ist?
Wir müsssen abwarten, wie das Gesetz in der Praxis angewandt wird, um solch eine Frage beantworten zu können.
mittlerweile habe ich mich einem Dualen System angeschlossen. Kann ich jetzt schon im Onlineshop und der Warensendung darauf hinweisen?
z.B. mit "Zur Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Dualen System XY angeschlossen"
Ab dem 1.1.2009 muss dieser Satz ja dann raus, da keine Hinweispflichten mehr bestehen, oder?
Hallo!
Ich habe bisher noch keinen Hinweis zu Briefumschlägen und Maxibrief-Kartons gesehen. Fallen diese auch unter die Verpackungsordnung, wenn etwas damit verschickt wird?
Ich habe mich ab dem 01.01.2009 dem "Grünen Punkt" mit einem entsprechenden Vertrga angeschlossen.
Dazu ein paar Fragen:
1.) Ich bin NICHT verpflichtet, ab dem 01.01.2009 daruf in meinm Online-Shop in irgendeiner Art und Weise hinzuweisen, richtig?
2.) Darf ich denn in meinem Online-Shop ab dem 01.01.2009 darauf hinweisen.
(So nach dem Motto "Wir sind dem Grünen Punkt angeschlossen ...")
3.) Wenn bei Punkt 2.) die Antwort "ja" lautet, gibt es bei einem solchen Hinweis wieder bestimmte Vorschriften bzw. bestimmte rechtliche Dinge zu beachten?
Gruß
Ingo
Briefumschläge und Maxikartons müssen als Verpackungsmaterial einmal bei einem dualen System lizenziert werden. Es wird in Zukunft mehr Hersteller geben, die schon lizenziertes Verpackungsmaterial anbieten.
Hallo Ingo,
es ist kein Hinweis auf Ihrem Portal nötig, dass SIe sich einem Entsorgungssystem angeschlossen haben. Und
Nein, es nicht ratsam darauf hinzuweisen, da die Teilnahme eine Selbstverständlichkeit ist und kein Extraservice. In ähnlich gelagerten Fällen, war ein solcher Hinweis für Selbstverständlichkeiten ein Grund zur Abmahnung.
Sehr geehrte Frau Seidel,
vielen Dank für ihren Beitrag, der sehr informativ ist.
Dennoch bin ich noch etwas unsicher, ob ich das alles richtig verstanden habe. Daher meine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass für mich als OnlineVerkäufer selbsthergestellter Waren alles unverändert bleibt, solange ich ausschließlich Verpackungsmaterialien verwende, die vom Hersteller selbiger bereits lizensiert wurden? (Z.B. Kartons mir dem Zeichen von RESY)
Und wie erkenne ich das von der Regelung ausgenommene "Mehrwegmaterial". Mir fallen spontan nur Pfandflaschen ein, die ja auch zwecks Wiederverwertung "irgendwo" hingebracht werden müssen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Jeder Internethändler mit eigener Transportverpackung der an einen privaten Endverbraucher liefert, hat die Pflicht einem kostenpflichtigen Entsorgungssystem beizutreten.
Sollte man schon lizenziertes Verpackungsmaterial verwenden, muss man beweisen können, dass diese Materialien lizenziert wurden. Das dürfte in der Praxis schwer sein. Als gewerblicher Verkäufer kommen Sie nicht umhin einem Entsorgungssystem beizutreten auch wenn dort nur der Mindestbeitrag entrichtet wird.
Zur Mehrwegverpackung ein interessanter Link für die Logistiker, ob auch für Onlinehändler schon sinnvolle Lösungen vorhanden sind??
http://www.schenker.de/deutsch/dienstleistungen/landverkehr/verpackung/m...
Allerdings bleibt immer noch das Füllmaterial ...
Fragen über Fragen
Was ist an der Info dran, dass DVD/CD Hüllen zu den Verkaufsverpackungen zählen sollen? Gerade bei hochwertigen Verpackungen abseits der Standart-Amaray ist diese Sicht in meinen Augen Unsinn.
Für mich und jeden DVD-Käufer, den ich kenne zählt die Hülle eindeutig zum Produkt.
Aus Angst vor Abmahnungen werden in Zukunft VIELE HÄNDLER (auch kleinere!) keine gebrauchten Verpackungen mehr benutzen ...Ebay macht hierfür ja schon kräftig Reklame und wittert das grosse Geschäft mit dem Müll !
Was heisst das aber für den Händler bzw. für jeden einzelnen normalen Bürger ?
1) Es wird teurer, da die Händler die Kosten natuerlich auf den Kunden umlegen werden bzw. müssen !
2) Da kein Händler (aus Angst vor Abmahnungen...welche in Deutschland, ja dank der Unfähigkeit und Unkenntnis unserer Politiker über das Internet, erst so richtig in Fahrt gekommen sind! ... viele Gruesse an Frau Zypries !) sich mehr traut eine immer noch zu 100% intakte, jedoch bereits gebrauchte Verpackung (umweltschonend!) wiederzuverwenden, wird im Endeffekt noch mehr (Verpackungs-)müll anfallen als vorher !
3) Es gibt noch mehr Bürokratie als vorher, da ja irgendjemand den ganzen Schwachsinn überwachen muss ! ... wir leben ja in Deutschland, wo man alles immer SEHR GENAU nimmt ! ;-)
P.S.: Ich kann mich an kein Gesetz bzw. Gesetzesverordnung der letzten Jahre erinnern, wo unser Gesetzgeber (die Damen und Herren Politiker) auch nur im Ansatz etwas VERNÜNFTIGES zustande gebracht hätten ... was "HAND und FUSS" hat ! Wenn wir so in unserer Firma (nach oftmals jahrelangem "Hin und Her") solche Produkte entwickeln würden, wären wir schon längts pleite oder man hätte schon vorher den (unfähigen) Entwickler entlassen !
Ein (aufgrund der Unfähigkeit unseres Gesetzgebers) nur noch mit dem *kopfschüttelnder* Online-Händler