Internet-Recherche ist eine kleine Kunst - die Sie in diesem Workshop lernen! Klaus Patzwaldt zeigt Ihnen, mit welchen Profi-Suchstrategien und -tools Sie schnell und ohne Umwege an die richtigen Informationen kommen.
Dem Finanzamt fehlen bei der Rechnung eines früheren Geschäftspartners die Pflichtangaben? Letzte Woche haben Sie noch mit dem Geschäftsführer einer GmbH telefoniert, jetzt meldet sich niemand mehr? In solchen Fällen hilft die Recherche im Handelsregister weiter. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie an die Informationen kommen und wann eine Handelsregister-Recherche Sinn macht.
Online-Recherche im Handelsregister
Musterdokument einer Handelsregister-Bekanntmachung
Jeder kann zu Informationszwecken in die Handelsregistereintragungen und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente über das Internet im elektronischen Unternehmensregister Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme kann von einem privaten Computer aus oder über die in allen Registergerichten bereit gestellten Computer erfolgen. Dort ist die Einsicht in das elektronische Handelsregister sogar kostenfrei:
-
Im Gegensatz zur Einsicht im Unternehmensregister fallen bei Zugriff auf die Registerdaten des durch die jeweiligen Registergerichte geführten Datenbestandes Kosten an. Bei Abruf von Daten aus dem Register fallen folgende Gebühren an:
Aktueller Ausdruck (AD) = 4,50 Euro
Chronologischer Ausdruck (CD) = 4,50 Euro
Historischer Ausdruck (HD) = 4,50 Euro
Einfaches Dokument = 1,50 Euro
Sonstige Veröffentlichungen sind kostenfrei
Der Benutzer erhält den Auszug als PDF-Datei und kann diese drucken und abspeichern. Der Abruf von kostenpflichtigen Daten bedarf keiner vorherigen Registrierung, wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgt. Lediglich bei Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren oder per Rechnung ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Adresse lautet Handelsregister.de.
Alle neueren Bekanntmachungen (bundesweit ab 2007) sind unter der Adresse Handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich einsehbar.
Veröffentlichte Jahresabschlüsse können über den elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden.
Gecoachter Online-Workshop: Recherche im Internet
Schnell die richtigen Informationen finden: vom WWW bis zum Deep Web
Der von Klaus Patzwaldt geleitete Online-Workshop startet am 23.10.2012
Wann sollten Sie im Handelsregister recherchieren? Typische Anwendungsfälle
Wir haben Ihnen anhand einiger Fragen praktische Anwendungsfälle zusammengestellt, in denen eine Recherche im Handelsregister lohnt:
-
Wer ist der neue Geschäftsführer?
Eine einfache Frage und anhand der letzten Meldungen im Handelsregister rasch beantwortet.
-
Das Finanzamt will einen Beleg
Das Finanzamt zweifelt eine Ihrer Rechnungen an und möchte von Ihnen einen Beleg darüber haben, dass die Unternehmung, der Sie die Rechnung stellten, existiert oder existiert hat. Die Neueintragung aus dem Handelsregister erhalten Sie sofort.
-
Formfehler bei der Rechnung
Wer kennt das nicht! Die Rechnung wird nicht akzeptiert, weil der Geschäftsführer oder die Firmenbezeichnung nicht stimmt. Mit einer Recherche im Handelsregister nach der letzten Veränderung erhalten Sie alle wichtigen Daten.
-
Kein Anschluss unter dieser Nummer
Gestern haben Sie mit dem Kunden telefoniert und dann ist Funkstille. Auf Umwegen erfahren Sie vom Konkurs des Unternehmens. Wer ist der Insolvenzverwalter?
Mehr zum Thema "Handelsregister" auf akademie.de
Mit der Frage, welche Anlässe und Angaben im Handelsregister für welche Rechtsform eintragungspflichtig bzw. eintragungsfähig sind, befasst sich der Beitrag "Das Handelsregister - Eintragspflicht und Eintragsfähigkeit"
Informationen speziell zu dem seit 2007 eingeführten elektronischen Handelsregister finden Sie in "Elektronisches Handelsregister, der Handelsregister-Eintrag und die Recherche im Handelsregister".

Guten Tag,
danke für Ihr kritisches Feedback!
Jedoch: das angegebene Dokument entstammt in der Tat dem Bundesanzeiger, so wie es auch in der Veröffentlichung ersichtlich ist (ein Handelsregisterauszug wird damit ausgetauscht).
Ob die Anwendungsfälle zu Spiegelstrich zwei und drei theoretisch sind, darüber lässt sich vortrefflich streiten! Der Autor sieht das anders.
Zur Anmerkung, dass es bei Konkurs/Insolvenz keinen Liquidator gibt. Damit haben Sie natürlich recht.
Und: die neuen Gebühren sind zwischenzeitlich angepasst!
Mit besten Grüßen,
J. Ellenrieder