Paypal-Zahlungen in der Buchführung

Paypal-Account als Geschäftskonto? Wie Sie Paypal-Zahlungen richtig verbuchen und Probleme mit dem Finanzamt vermeiden

Von: Robert Chromow
Stand: 15. November 2010
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Paypal verschickt keine Papier-Kontoauszüge: Vielmehr stellt das Online-Bezahlsystem seinen Kunden laufende Kontoauszüge sowie monatliche Kontoberichte über sämtliche Zahlungs- und Buchungsvorgänge in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung. Die Auswertungen sind zwar nicht elektronisch signiert - zu Problemen bei einer Betriebsprüfung muss das aber nicht führen. Unser Praxistipp zeigt, worauf Sie achten sollten.

Paypal-LogoÜber die Vertrauenswürdigkeit des Online-Bezahlsystems Paypal mag man geteilter Meinung sein, der wachsenden Beliebtheit dieses Anbieters als Zahlungsweg tut das jedenfalls keinen Abbruch. Ob es sich bei einem Paypalkonto allerdings um ein vollwertiges Geschäftskonto handelt oder nicht, ist selbst unter Steuerberatern umstritten:

  • Manche Steuerexperten behandeln die Zahlungsbewegungen auf Paypalkonten und ähnlichen Online-Bezahlverfahren als eigenständige Finanzkonten.

  • Andere raten, den Einahmenüberschuss kurz vor dem Monatsende sicherheitshalber auf ein "richtiges" Geschäftskonto (mehr dazu in unserem "Geschäftskonto-Beitrag") bei einer Bank oder Sparkasse zu überweisen.

Was ist nun richtig?

Zwar ist eine lückenlose Abstimmung aller Finanzkonten bei der Einnahmenüberschussrechnung nicht vorgeschrieben - aber werden Einnahmen und Ausgaben über ein Paypalkonto abgewickelt, ergeben sich trotzdem eine ganze Reihe von Fragen.

1. Welcher Zahlungszeitpunkt gilt?

Besonders neuralgisch sind - wie so oft - die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes: Wenn Sie der Istversteuerung unterliegen (Selbstständige und Unternehmer mit Umsätzen bis 500.000 Euro sowie alle Freiberufler), entsteht die Umsatzsteuer und der Anspruch auf Vorsteuerabzug zum Zeitpunkt der Bezahlung. Auch bei der Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung) kommt es darauf an, wann die Betriebseinnahmen und -ausgaben angefallen sind. Es fragt sich also:

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