Mit der Pfändungstabelle 2013 bis 2015 werden zum 1. Juli 2013 die Pfändungsfreigrenze erhöht. Nach § 850c Abs. 2a ZPO (Zivilprozessordnung) sind die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre anzupassen. Grundlage für die Pfändungsfreigrenzen ist der steuerliche "Grundfreibetrag" gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (s. a. Bundesministerium der Justiz). Wir veröffentlichen und kommentieren die aktuelle Pfändungstabelle.
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht "kahlgepfändet" werden. Daher werden Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und - bei Unterhaltspflicht - auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern.
Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind.
Diese amtlich über die Pfändungstabelle festgesetzten Pfändungsfreigrenzen werden in bestimmten Zeitabständen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Zum 01.07.2013 tritt die neue, aktualisierte Pfändungstabelle in Kraft. Achtung: Bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind einige Zusatzvergütungen und Vorsorgebeiträge zusätzlich nicht pfändbar - näheres dazu sowie Tipps finden Sie in Kapitel 6 unseres Infopakets Lohnpfändung und Lohnabtretung.
Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt im Moment noch ein Freibetrag von 1.028,99 Euro pro Monat, ab Juli 2013 sind es 1.045,04 Euro.
Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag bis Ende Juni 2013 um 387,22 Euro, ab Juli 2013 sind es 393,30 Euro.
Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen bis Juni 2013 jeweils weitere 215,73 Euro hinzu, ab Juli 2013 sind es 219,12 Euro.
Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (s. § 850f ZPO).
Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was bis Ende Juni über 3.150 Euro pro Monat und ab Juli 2013 über 3.203,67 EUR pro Monat liegt, wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.
Lohnpfändung
Arbeitgeber, die für Gläubiger Lohnpfändungen durchführen müssen, sind verpflichtet, ihre Zahlungen an Schuldner und Gläubiger an die jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen anzupassen.
Zahlt der Arbeitgeber dem gepfändeten Arbeitnehmer versehentlich zu wenig aus, haftet er gegenüber dem Arbeitnehmer für die Differenz! Der Arbeitgeber kann den an den Gläubiger irrtümlich überzahlten Betrag jedoch wieder zurückfordern oder die Überzahlung bei der nächsten Überweisung vom monatlichen Pfändungsbetrag abziehen.
Kontopfändung
Wer als Schuldner über den Arbeitgeber gepfändet wird, kann sich über die automatische "Gehaltserhöhung" bei Anpassung der Pfändungsfreigrenzen freuen. Wird dem Schuldner das Gehalt jedoch über sein Girokonto und nicht direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss der Schuldner zunächst beim Amtsgericht formlos beantragen, dass die erhöhten Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung seines Kontos berücksichtigt werden.
Zum Weiterlesen:
Mehr zum Thema Kontopfändung erfahren Sie hier: Bei Kontopfändung richtig reagieren.
Unterhaltsansprüche
Für Unterhaltsansprüche gibt es eine eigene Richtwert-Tabelle, die die Familiengerichte zugrunde legen, die so genannte Düsseldorfer Tabelle.
Bereits Mitglied? Einloggen



Die Tabelle ist sehr
Die Tabelle ist sehr hilfreich, danke! Also es steht "letzte Aktualisierung: 11.07.2011", ich vermute aber die Daten sind während der letzten Jahren gleich geblieben und derzeit immer noch aktuell?
Bezüglich meiner Kontopfändung habe ich die notwendige Informationen bei einer deutschen Firma beantragt (http://firmen.sofortauskunft.info), die auch gute Beratung geleistet haben. Das Tipp für Meine-schulden.de finde ich aber auch gut, in der Zukunft werde ich vielleicht diese Option nutzen, da es letztes Mal gar nicht günstig war.
Ansonsten sind die Kommentare wirklich schockierend, viel Erfolg wünsche ich Euch allen!!
LG
Dominik
Bezüglich der Tabelle
Vielen Dank erstmal, die Tabelle ist wirklich empfehlenswert, aber diese gilt doch erst ab 2013 oder? Ich bin der Meinung man sollte sich zu diesen Themen immer professionelle Betreuung suchen. Habe selber gute Erfahrung mit der Beratung auf schuldnerberatung-dosch.de gemacht!
Hoffe ich konnte helfen!
Gruß
Luisa
Neue und alte Tabelle
hallo Luisa,
Sie finden hier beide Tabellen, die von 2011 bis 2013 und die neue Pfändungsgrenzen von 2013 bis 2015.
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion
Ja, neue Tabelle gilt erst ab Juli 2013
hallo Dominik,
ja, die oben stehende Tabelle ist noch aktuell, und zwar bis Ende Juni. Ab Juli gelten neue Werte, die Freigrenzen wurden erhöht. Die neue Tabelle finden Sie in Kürze auch hier.
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion
Vielen Dank für die schnelle
Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Informationen!
LG und einen schönen Tag noch!
Dominik
Comdirectbank
Bin Kunde bei der comdirectbank. Kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr meiner Arbeit nachgehen. Bin daher arbeitslos. Besagte Bank kündigte Dispovereinbarung. Lehnte geringfügige Rückzahlung ab und behielt das Arbeitslosengeld komplett ein! Es interessiert sie anscheinend nicht dass es so etwas Pfändungsfreigrenzen gibt. Es ist ein radikaler Umgang mit dem Menschen! :-(
Teilpfändung der Rente
Meine Mutter(65) bezieht seit September eine Rente von monatlich 950€, sie hat noch einen 400€ Job nebenbei. Ihr werden wegen Krankenkassenschulden nun jeden Monat 450€ von ihrer Rente abgezogen, somit bleiben ihr zuzüglich des 400€Jobs noch 950€ von der aber noch 132€ Krankenversicherung abgehen zum Leben übrig, ist das rechtens? An wen muss man sich wenden? Die Wohnung und Strom belaufen sich monatlich schon auf 435€, wovon soll sie denn noch leben?
Vermutlich zu hohe Pfändung
hallo,
im Rahmen dieses Forums können und dürfen wir keine Einzelfallberatung erteilen. Zur Einschätzung Ihrer Situation sind auf jeden Fall weitere konkrete Umstände wichtig.
Es sieht jedoch so aus, als ob bei Ihrer Mutter zuviel gepfändet wird, vergleiche die Tabelle oben. (Außerdem hat sie unter Umständen auch Anspruch auf Wohngeld, vgl. unseren Beitrag dazu unter http://www.akademie.de/wissen/wohngeld-finanzieller-zuschuss-fuer-mieter... )
Einzelfallberatung bekommen Sie entweder von einer Schuldnerberatung in ihrer Nähe (Suchen können Sie z.B. hier http://www.meine-schulden.de/beratungsstellen_in_ihrer_naehe und hier http://www.schuldnerberatungen.net/content/view/1951/32/ ) oder von einem Anwalt über einen Beratungshilfeschein (mehr dazu unter http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe). In Berlin, Bremen und Hamburg gibt es auch kostenlose öffentliche Rechtsberatungen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen etwas weiter. Viel Erfolg wünscht Ihrer Mutter und Ihnen
Ihre akademie.de-Redaktion
S. Hengel
Etwas mehr verständnisssicherheit
Hallo,
Meiner einer würde sich über eine etwas bessere Verständlichkeit dieser Tabelle freuen.
In einem Fortbildungsseminar gab es starke Unstimmigkeiten zum lesen der Tabelle.
Der eine war der Meinung das diese immer nur BIS xxx0,00 zu lesen sei. Alles was über die runde Summe ist wäre dann bereits im nächst höheren Pfändbereich.
Bsp Netto Summe:
1453,11 Pfändsumme 21,95
Was ja dann BIS 1460,00 gewesen wäre, was wiederum nach der BMJ Tabelle falsch gewesen ist.
Ein anderer war der Meinung das die Tabelle VON xxx0,00 bis xxx9,99 zu lesen sei.
Bsp Netto Summe:
1453,11 = Pfändsumme 16,95 = Richtig nach Tabelle des BMJ
Klarheit hat dort nur ein Nachschlagen in der Ausgabe vom BMJ gebracht.
Es würde meiner Ansicht nach der Lesbarkeit dienen wenn die Tabelle etwas umgestellt wird, so das man, wie in der Ausgabe des BMJ, besser sehen kann welche Summe gepfändet werden darf, bzw.
es würde der Übersicht dienen dort vllt. vorhergehend eine kurze Erklärung zum Lesen der Tabelle ein zu fügen.
MFG
Ist das nicht zu viel was mir abgezogen wird????Hilfe
Hallo,ich habe seit dem 01.06.2012 eine feste Arbeit gefunden,und stehe seit 5 Jahren in einer Privatinsolvenz.ich habe diesen Monat ca 1750 euro verdient.aber 1356 hatte ich auf mein Konto.Ich bin Alleinerziehender Vater von 2Kindern die halt bei mir Leben.Meine Frage ist,wieveil dürfen die mir Pfänden???
Bitte um Antwort bzw.Hilfe
Kontopfändung
Hallo, bei einer Pfändung auf Ihrem Konto gelten die o.g. Pfändungsfreigrenzen nicht. Da benötigen Sie ein P-Konto. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag "P-Konto und Kontenpfändungsschutz", s. http://www.akademie.de/wissen/p-konto-kontenpfaendungsschutz/p-konto
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Hallo.
Mich beschäftigt zur Sicherheit bei meiner Schuldenregulierung folgende Frage:
Ich bin alleinerziehend (M., 12 Jahre) und berufstätig.
Wie errechnet sich die Pfändungsfreigrenze für mich?
Zähle ich meinen Sohn bei "Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für 1 Person" dazu, oder gilt er nicht als eine solche Person?
Eine Antwort bedeutet für mich eine Differenz von 371,78(ohne Kind) zu 71,95(mit Kind).
Daher die dringende Bitte um eine fundierte Antwort.
Viele Dank im Voraus.
Hallo mal eine Frage...
ich habe im Oktober in einem BeautyCenter einen Vertrag für eine IPL Behandlung unterschrieben...Später habe ich im Internet erfahren, dass diese Firma unseriös ist und viele unter einem psychischen Druck solche Verträge unterschreiben. Deshalb wollte ich kündigen. Das Problem ist, dass sie (laut AGB) 20% von dem vereinbarten betragen (4200€) haben wollen, ohne je eine Sitzung gehabt zu haben. Laut Anwalt soll das Gesetz dies wohl erlauben. Nun habe ich vom Institut einen Schreiben bekommen, in der sie die 20% ohne Ratenvereinbarung haben wollen.
Mein Mann und ich sind Studenten, haben, neben dem Bafög von meinem Mann, je nur Minijobs. In unserer 2-Zimmerwohnung haben wir nur das nötigste.
Was passiert, wenn wir auf das Schreiben nicht antworten? Oder was würde passieren, bei einer Pfändung?
Danke im voraus
aus dem Ruhrgebiet
Hallo,
ich habe ein Schreiben von meiner Bank bekommen.
Darin steht- Vorläufiges Zahlungsverbot vom 02.12.2011 zugestellt am 09.12.2011.
Sehr geehrte Frau .... ,
auf Veranlassung des vorstehenden Gläubigers wurde durch ein vorläufiges Zahlungsverbot (gem. §845 ZPO) vom 09.12.2011 ihre unten aufgeführten Konten wegen einer Forderung in Höhe von .... gepfändet.
Dies betrifft mein Girokonto
Sparbuch
und Prämiensparbuch.
und dann steht noch drin das die Bank diesen Betrag auf ihr Treuhandkonto umgebucht hat, und wenn bis zum 08.01.2012 kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, wird der Betrag auf mein Konto zurückgebucht.
Dieses Schreiben habe ich letzten Donnerstag den 15.12.2011 erhalten.
1 Frage: dürfen die überhaupt meine Sparbücher pfänden?
2 Frage: in dem Brief steht der Rechtsanwalt drin, kann ich das mit ihm telefonisch klären das die Pfändung zurückgenommen wird und von meinen Sparbüchern den geforderten Betrag zahle?
Anwalt sitzt in Köln, ich in Donaueschingen.
Pfändung ist echt ....... , 1 Woche vor Weihnachten, echt super ich könnt mir selbts in den Allerwerteten beißen.Ich hoffe das ich es bis Mittwoch geklärt bekomme dann ist Urlaub und ich bin 970 Km von meiner Familie entfernt.
Leute lasst es nicht erst zu so einer Situation kommen, kümmert euch vorher drum nicht erst wenn es zu Spät ist wie bei mir.
Drückt mir die Daumen, sonst wird es echt ein einsammes Weihnachten für mich.
PS: wirklich super die ganzen Tips, vorallem der mit dem Pfändungsschutzkonto das werde ich auf jeden Fall beantragen.
Also wünsche allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue und hoffentlich Schuldenfreie Jahr 2012.
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Einzelfällen keine Beratung anbieten können. Vielleicht wenden Sie sich nochmal an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe? Sicher, mit einem Einkommen von ca. 700 € lassen sich keine Schulden tilgen. Aber Ihr Vermögen, das Haus und evt. auch Wertsachen wie die Stereoanlage sind pfändbar, aber nur, wenn sie wertvoll sind, sich die Pfändung also lohnt. Normaler Hausrat (für eine "bescheidene Lebensführung") ist von der Pfändung ausgeschlossen. Der Gerichtsvollzieher geht zunächst davon aus, dass alles, was er in der Wohnung findet, auch dem Schuldner gehört. Wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände pfändet, die Ihnen, also dem Schuldner, nicht gehören, muss der Eigentümer dieser Dinge bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher gepfändet hat, eine sogenannte Drittwiderspruchsklage erheben und sein Eigentum wieder zurückzuverlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Hallo Akademie Team !
Hallo zusammen !
Ich habe mehrere Schuldtitel zu begleichen .Leider schon länger überschuldet;Einkommen ca. 700€. Auch dabei private Darlehen.Leihe mir mehr oder weniger etwas in der Familie; Konnte damit, mit Vergleichen , auch schon einiges tilgen.
Ich stehe auch in der Zwangsvollstreckung: E.V. Termin ruht, habe einen sehr scharfen und gnadenlosen OGV am Hals.
Zzt geht es um einige Forderungen bei denen ,ich diese nicht selbst verursacht habe ( frühere Freundin ), wobei ich leider nicht im Mahnbescheid in den Widerspruch gehen konnte, wollte ... ; Nun alles schon länger rechtskräftig.
Es geht also im Moment um einen sehr scharfen OGV , sowie einem Rechtsanwalt der diese Schulden gern eintreiben möchte.
Hier um eine Summe : Ürsprünglich :ca 907€ die sich bei Androhung der EV auf ca 2200€ gesamt beliefen .Weil ich die EV vermeiden wollte ,habe ich mich trotz schreiben ( Bezüglich Situation , Kleinstraten Angebote )der damaligen Schuldnerberatung ( diese hat die Beratung wegen ungenügendem Einkommen abgebrochen ), auf eine Ratenzahlung von 100€/monatlich eingelassen. Der Gläübiger rechnet diese 100€ auf eine Teilpfändung zu 1200€ von ( der Summe ca. 2200€ )an.
Ich hate auch schon einige Probleme trotz pünktlicher Zahlung , weil der Gläubiger anscheinend sehr im Stress ist mit dem Eintreiben von Schulden , so hat er mich dennoch auch immer wieder ,wohl hier versehentlich angemaht und auch aus versehen neuen Termin zur EV . anberaumt; Diesen hat er auf anschreiben aber wieder ruhig gestellt.
Ich habe auch eine Stundung erwirken können und habe nach Maßgabe des Gläubigers, danach weiter gezahlt; hier kam es wieder zu Fehlern des Gläubigers; Also wieder an den Gläubiger gewandt ; Dabei kam es seitens des Gläubigers zum Streit und zwar wie folgt.
1) Hatte der Gläubiger der Stundung zugestimmt , gleichzeitig aber darauf hingewisen , dass die Zahlung nach Ablauf der Stundung zum 01.12.2011 umgehend erfolgen zu hätte.
Ich also wieder in der Famile gefragt , aus Angst vor der EV und am 02.12.2011 bezahlt.
Denn Gläubiger angerufen mitgeteilt und der wußte anscheinend wieder nicht was er geschrieben hatte, er hätte doch in der Akte , dass ich zum 25 eines Monats zahlen würde , als ich Ihn auf seinen Schriftsatz aufmerksam machte wurde er frech; Auch sagte er ich müsse dann zum 25 noch einmal zahlen . Mir blatze jetzt auch mal der Kragen und ich teilte mit , dass die Regulierung von Schulden ausser frage steht , ich es aber freiwillig tue ( wegen geringem Einkommen) das ich die Sache aus der Welt schaffen möchte, es aber als Strafe ansehe hier jetzt noch einmal zahlen zu sollen , ich es jetzt langsam leid wäre , ob Ihm denn eine fruchtlose EV lieber wäre oder ob er sein Geld möchte.Und wenn er mich noch ein bisschen weiter bitten würde , könnte er seine EV bekommen . Plötzlich lenkte er wieder ein und fragte mich höflich wann ich denn zahlen möchte , ich sagte zum 25. wie bisher. Wünschte Ihm noch frohe Feiertage und gut .
1.) Habe ich den Eindruck er möchte die 1200€ voll machen ( wobei ich es als unverschämt empfinde von mir ca. 2200 € zu verlangen ,zumal der Rechtsanwalt für ein Inkassounternehmen arbeitet , welche die Forderung für ca. 5-10% der Hauptschuldsumme , sprich den Schuldtitel für einen Bruchteil der Hauptschuld angekauft hat ) sich hier anscheinend bereichern möchte und das an einem armen; Gleichzeitig werden unnötig ( Ich war trotz der Situation zahlungswillig nur eben die Ratenhöhe wollte nicht geduldet werden ) hier auch unnötige Summen , Kosten des Rechtsanwaltes produziert, zuzüglich hohe Zinsen.
Ich möchte noch hinzufügen : Ich besitze eine extrem sanierungsbedürftige Immobilie von , die ich geerbt hatte , diese musste ich leider vermieten( keine Mieteinahmen, der mieter zahlt lediglich die Nebenkosten die er selbst verursacht. Das Haus ist befristet über 20jahre Vermietet. (der Mieter hatte die Auflage : das Haus zu Sanieren und ich wollte das Haus dann später bewohnen oder als Rentenzusatz veräußern) der Verkauf hierzu war mir leider noch nicht möglich , ich würde es schon lange gern tun ( damit ich die schulden bezahlen kann , werde es nicht los !!!
Frage 1.)
Nun weiss ein privater Darlehensgeber von dem Haus, da ich nicht zahlen kann hat er mich angesprochen , es ginge Ihm selber finanziell nicht so ,gut er bräuchte das Geld. Er gibt mir Zeit bis nach Weihnachten .
Dann will er das Haus Pfänden , er verlangt ein Schuldanerkenntnis andernfalls könnte er durch Kontobewegungen ,Zeugen u.a . nachweisen das ich Ihm ca 10.000€ Schulde , es würde Ihm leid Tun wenn er dann, über einen GV oder Anwalt, dass Haus u.a pfänden lassen müsste.
Er würde diese Zwangsbeitreibungsmassnahmen gerne vermeiden , weil diese unnötig Kosten zu meinen Lasten erzeugen würden.
Er schlägt also vor um dieses zu umgehen sofern ich nicht zahlen kann , über einen Notar die Wertsachen mit den Schulden zu verrechnen.
1.) Haus ca 15.000€ Wert , wobei der Markt wenn nur ca. 8500€ hergeben würde, sofern es sich überhaupt dann verkaufen liesse , dies ist bisher misslungen ( ich wäre eigentlich die Schulden und den Ballast los zu sein...
2.) Landwirtschaftliche Grünfläche ca. Wert ca. 600€
3.)Alter PKW , 22Jahre , Wert ca: 500€
Dies hatte ich dem Darlehensgeber mündlich zugesagt : falls alle stricke reissen...!
Ich habe auch mitgeteilt, dass das Haus schwer zu verkaufen sein wird usw..., dass da einiges reingesteckt werden muss , als auch alle Pflichten damit auf den Darlehensgeber übergehen würden , ob er das möchte ; Es wurde bejaht !
Darf ich dem trotz ruhendem EV Termin ( EV noch nicht abgegeben ) zustimmen , darf ich das so tun ?
Frage 2.)
Da ich schon länger überschuldet bin kann ich mir grundsätzlich nichts kaufen . Zu einen gehen die Schulden vor ,zum anderen reicht das Geld nicht .
Ich habe aber von meiner Mutter , der Mutter meiner Freundin und anderen Z.B . Stereoanlage , Computer , Drucker , Playstation 2 u.a anderes geliehen.
Für den Rechner Quittung auf Namen meiner Mutter vorhanden .
Stereoanlage habe ich für meine Mutter bei Ebay , über Ihr Ebay Konto gekauft , diese darf ich benutzen.
Andere Geräte Quttungen und Bescheinigungen , auch das ich Versichern muss und Tauschen und Verkaufen darf um diese auszutauschen , d.h. gegen anderes Gerät Verkaufen /anderes Gerät ankaufen darf ...sowie andere Bescheinigungen ....
Darf der OGV dies Pfänden , wenn er doch durch Vorlage der Quittungen Kenntnis Besitzt , dass diese Geräte mir nicht gehören ?
Frage 3.) Darf er Sachgegenstände Pfänden die , wenn Sie aus unpfändbarem Einkommen angeschafft wurden ?
Entschuldigt bitte den langen Text , ich hoffe ich mache nicht zuviel Mühe , aber ich mache mir ernste Sorgen und wollte auch hierbei nichts maßgebliches weglassen .
Zwar könnte meine Mutter und andere die Pfändungen , falls nötig mit Drittschuldnerwiderspruchsklage anfechten , aber zum einen möchte ich das meiner Mutter und anderen ersparen ,da meine Mutter und andere zu alt sind oder dies unnötig noch Stress, zum Dank für die Verleiher bedeuten würde, was ja nicht gerade gewollt ist .
Ich hoffe Ihr helft mir weiter und verbleibe in Hoffnung auf positive Nachricht...
Und wünsche frohe Adventstage und viel Glück als auch gutes Gelingen allen hier beid er Schuldenregulierung !
Mfg
hallo ich habe mal eine frage mein lohn soll gepfändet werden in den schreiben steht das ich von mein kompleten lohn nur 800€ bekommen soll darf man das ich verdiene netto 1600 euro.
bitte um ne antwort danke
Hallo, Sie sind Ihrer Ehefrau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, aber deren eigenes Einkommen wird berücksichtigt. Sie sollten den Treuhänder über Ihre Eheschließung und die zusätzliche Unterhaltsverpflichtung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
@anonym vom 26. 11.
hallo,
meinen Sie "eheliche" oder "eheähnliche" Gemeinschaft? Das macht einen großen Unterschied. Eheleute schulden einander regelmäßig Unterhalt, in einer eheähnlichen bzw. "verfestigten Bedarfsgemeinschaft" ist das ohne weiteres (vertragl.Regelung, Erziehungszeit für gemeinsames Kind) nicht so, d.h. in diesem Fall hat Ihr Partner nicht ohne weiteres einen Unterhaltsanspruch gegen Sie, der Ihre Pfändungsgrenze anhebt. Sie sehen: Es kommt auf Ihren Einzelfall an.
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion
Hallo, ich habe mal eine Frage..
Ich lebe mit meinem Freund in einer ehelichen Gemeinschaft. Nun habe ich eine Kontopfändung bekommen. Mein Freund verdient nur 400€ im Monat, sodas ich ihn finanzell unterstütze. Wird dadurch auch der Freibetrag höher? Also ist er Unterhaltsberechtigt?
Danke im Vorraus
@anonym vom 21.11.:
Ja, ein gemeinsames Konto kann zunächst mit dem gesamten Guthaben gepfändet werden, und Sie als "Nichtgepfändete" müssen sich dann vor Gericht Ihren Anteil freistreiten. Es wäre also anzuraten, das gemeinsame Konto schnell aufzulösen bzw. zu trennen. Außerdem sollten Sie sich bei einer Schuldenberatung oder einem Anwalt beraten lassen, ggf. mit Beratungshilfeschein http://www.akademie.de/direkt?pid=43395
hallo,
ich hätte da mal eine frage! und zwar wir sind ein 5 personen hausalt. es geht nun darum, das heute das finanzamt da war und hat zu mir gesagt das ich kontoauszüge und lohnzettel bereit halten soll. sie kommen noch mal. es geht darum, das mein freund ein haus kauft ( mietkauf ) und das finanzamt möchte jetzt die grunderwerbssteuer. sein lohn geht nun aber auf mein konto, denn wir haben nur ein konto. können die jetzt mein konto pfänden, dürften die das jetzt? wie soll ich mich jetzt verhalten? mein freund arbeitet als LKW- fahrer.
dankeschön
mfg
hallo, habe eine frage ich bin seit einem jahr aus der privatinsolvenz, finanzamtsschulden die mich und meinen ex mann betreffen wurden mir zu 100% auferlegt und das finanzamt hat nicht zugelassen das es in die insolvenz faellt, hatte mich dann bereit erklaert die rund 3000 euros in 10euro raten zu zahlen wurde abgelehnt, seit drei monaten wurden 30 euro raten akzeptiert, ploetzlich bekomme ich post von der staatsanwaltschaft das ich innerhalb voon 4 wochen 500 euros plus zinsen zu zahlen haette, wahlweise haft!!!!! ich erklaerte wenn mit den 30 euro raten bin ich schon ueberlastet wie solle ich denn 500 euros+ aufbringen, die dame sagte mir freundlich das ich ja ins gefaengnis koenne kein problem wenn ich nicht bereit waere zu zahlen. ich bin 51, beziehe eine kleine erwerbsunfaehigkeitsrente und bin seit jahren schwerbehindert zu 80%. duerfte das finanzamt dergleichen veranlassen? bzw. war es rechtens das finanzamtsschulden aus der privatinsolvenz ausgeklammert werden? bzw. das ich den anteil meines exmannes mitbezahlen muss nur weil der in spanien lebt und das gericht meinte der waere nicht greifbar ich koennte ja seinen anteil selbst einklagen.
mfg conny
P.S. zu meinem Kommentar:
Von 570 Euro kann ich ja nicht leben und meine Miete bezahlen....
Wenn ich ca. 570 Euro Rente habe und meinen Lebensunterhalt bestreite von dem Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie - was kann man mir davon pfänden???
Hallo, wenn das Guthaben auf Ihrem P-Konto gar nicht gepfändet ist, dürfen Sie selbstverständlich über Ihr Geld frei verfügen. An wen sollte die Bank Ihr Geld denn schließlich auch überweisen?
Mehr zum P-Konto erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=58517
Mehr zur Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
hallo!!!
ich möchte sie was fragen über pfändungen!!!
- HABE EIN P-konto verdiene 1700,00 euro netto bin alleinstehend darf ich das ganze geld bei keiner pfändung in 4 wochen verfügen...
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keine Beratung leisten können. Ob Sie das Geld behalten können, hängt davon ab, ob Sie sich im laufenden Verfahren befinden. Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, geht das Geld an Sie, sonst an den Treuhänder. Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem Treuhänder in Verbindung setzen, um die Restschuldbefreiung nicht zu riskieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Hallo
ich bin seit 2008 in der Privaten Insolvenz.
Habe heute ein Brief von meinem Vermieter bekommen mir steht eine dreistellige Gutschrift (Heizkosten/Betriebskosten) zu. Kann ich das Geld auf mein Konto überweisen lassen? bzw ist das Geld Pfändbar? Muss ich das Guthaben erstmal meinen Treuhändler melden?
Vielen Dank im voraus für die Antwort
hallo Markus,
unterhaltpflichtig ist eine Person auch dann, wenn Sie Elterngeld bezieht, allerdings wird das Elterngeld natürlich angerechnet. Dabei wird jedoch ein nicht anrechenbarer Freibetrag von 300 Euro abgezogen.
beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion