Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen (2011, 2012, 2013)

Die aktuelle Pfändungstabelle mit Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2011, 2012, 2013

Von: Dr. Dietrich von Hase
Stand: 11. Juli 2011 (aktualisiert)
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Mit der Pfändungstabelle 2011 bis 2013 wurde zum 1. Juli 2011 die Pfändungsfreigrenze erhöht. Nach § 850c Abs. 2a ZPO (Zivilprozessordnung) sind die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre anzupassen. Grundlage für die Pfändungsfreigrenzen ist der steuerliche "Grundfreibetrag" gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (s. a. Bundesministerium der Justiz). Wir veröffentlichen und kommentieren die aktuelle Pfändungstabelle.

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht "kahlgepfändet" werden. Daher werden Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und - bei Unterhaltspflicht - auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern.

Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind.

Diese amtlich über die Pfändungstabelle festgesetzten Pfändungsfreigrenzen werden in Zeitabständen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Zum 01.07.2011 trat die neue aktualisierte Pfändungstabelle in Kraft. Achtung: Bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind einige Zusatzvergütungen und Vorsorgebeiträge zusätzlich nicht pfändbar - näheres dazu sowie Tipps finden Sie in Kapitel 6 unseres Infopakets Lohnpfändung und Lohnabtretung.

Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2011

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 1.029,99 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 387,22 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 215,73 Euro hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (s. § 850f ZPO).

Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was über 3.150 Euro pro Monat liegt, wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.

Lohnpfändung

Arbeitgeber, die für Gläubiger Lohnpfändungen durchführen müssen, sind verpflichtet, ihre Zahlungen an Schuldner und Gläubiger an die jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen anzupassen.

Zahlt der Arbeitgeber dem gepfändeten Arbeitnehmer versehentlich zu wenig aus, haftet er gegenüber dem Arbeitnehmer für die Differenz! Der Arbeitgeber kann den an den Gläubiger irrtümlich überzahlten Betrag jedoch wieder zurückfordern oder die Überzahlung bei der nächsten Überweisung vom monatlichen Pfändungsbetrag abziehen.

Kontopfändung

Wer als Schuldner über den Arbeitgeber gepfändet wird, kann sich über die automatische "Gehaltserhöhung" bei Anpassung der Pfändungsfreigrenzen freuen. Wird dem Schuldner das Gehalt jedoch über sein Girokonto und nicht direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss der Schuldner zunächst beim Amtsgericht formlos beantragen, dass die erhöhten Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung seines Kontos berücksichtigt werden.

Mehr zum Thema Kontopfändung erfahren Sie hier: Bei Kontopfändung richtig reagieren.

Pfändungstabelle

Im Folgenden finden Sie die genauen Pfändungsbeträge, die seit Juli 2011 bis 30. Juni 2013 gültig sind.

Monatliches Einkommen
(netto)

Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen

0 Personen

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

bis 1.028,89

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117,73

35,34

0,00

2.250,00

854,78

416,95

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37,34

0,00

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39,34

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30,10

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43,10

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44,10

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46,10

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137,34

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671,95

451,26

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139,34

48,10

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455,26

276,73

141,34

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1.225,78

681,95

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279,73

143,34

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153,34

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66,10

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766,95

527,26

330,73

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595,26

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211,34

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1.470,78

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599,26

384,73

213,34

85,10

3.140,00

1.477,78

861,95

603,26

387,73

215,34

86,10

3.150,00

1.484,78

866,95

607,26

390,73

217,34

87,10

Alle Beträge über 3.150 Euro sind voll pfändbar! Achtung: In der Tabelle sind unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Einkommensbestandteile nicht berücksichtigt. Mehr dazu in den entsprechenden Beiträgen bei akademie.de.

Letzte Aktualisierung: 11.07.2011

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Gehe jetzt in die Insolvenz.Wieviel Geld wird mir von meinem Zweiteinkommen gepfändet? Verdiene beim Hauptarbeitgeber 2200€ und als Reinigungskraft 320€.Bin einer Person unterhaltspflichtig.

Hier wartet man leider vergebens auf eine Antwort.

E.Graf

Hallo, bin in Teilzeit und alleinerziehend mit 1 Kind. Habe Lohnpfändung bekommen vom Jugendamt (alt von vor ca. 10 Jahren, knapp über 1000 €). Ich soll nur noch 950 € bekommen, mein Kind ist jedoch nicht berücksichtigt (steht geschrieben, dass weiteres unterhaltspflichtiges Kind nicht bekannt ist obwohl sie es eigentlich wissen!!) Wieviel würde mir als Arbeitnehmer mit 1 unterhaltspflichtigen Kind zustehen? Von 950 € kann man zu zweit nicht leben, zur Arbeit fahren und Miete und Strom und Nebenkosten zahlen!

Hallo,

heute hat mein Mann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen.
Gleichzeitig hat er von seiner Bank die Info bekommen, das sein Dispo gekündigt wurde.
Somit haben wir am 15.09.11, wenn er wieder Lohn bekommt, ca. 450€ zum Leben.
Wir haben ein Baby und ich bin in Elternzeit noch bis Dezember.

Ich kann also nun keine einzige Rechnung bezahlen, denn wir haben noch eine Kreditverpflichtung, von 515€ im Monat. Seine EC-karte wurde ihm eingezogen, so dass wir noch nicht mal Geld abheben können, um einkaufen zu gehen.

Wie verhalten wir uns nun?? Bin nur noch am heulen. Vor ca 3 Wochen waren wir wegen der Angelegenheit beim Gerichtsvollzieher und mein Mann hat die Eidesstattliche Versicherung ablegen müssen, weil unser Zahlungsvorschlag von 60€ pro Monat nicht angenommen wurde.

Die Forderung beläuft sich auf 1600€. Leider können wir uns das Geld nirgends leihen. Haben schon in der familie nachgefragt.

Ich bin aufgrund Krankheit Frührentner und beziehe eine Rente von 844 €. Davon bekomme ich monatlich 708€. ausgezahlt. Der Rest wird als Unterhalt vom Jugendamt gepfändet. Kann ich da etwas tun. Denn ich kann mich davon nicht einmal mehr versichern

Hallo Schaline, haben Sie denn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen? Schriftlich? Sie müssen sich an das halten, was Sie dort vereinbart haben, sonst kann der Gläubiger den noch ausstehenden Betrag pfänden. Am besten klären Sie das mit Ihrem Gläubiger. Von einer Gehaltspfändung erfahren Sie in der Regel erst durch Ihren Arbeitgeber.

Mehr zur Lohn- und Gehaltspfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=28200&tid=27962

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe (http://www.f-sb.de/adressensbstellen/such_kurz.php), die kann Ihnen dabei helfen, eine Vereinbarung mit Ihrem Gläubiger zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Meine Frage: Muss eine Gehaltspfändung nicht auch der Person mitgeteilt werden,
deren Gehalt gekürzt wird?

Und worauf darf sich so eine Gehaltspfändung beziehen?

Konkret wurde zur Tilgung eine 100 Euro Rate ausgemacht, die seit 2 Jahren per Dauerauftrag
abgeführt wird, und nun stehe ich GESTERN wie vor den Kopf geschlagen da, weil nun eine Gehaltspfändung gemacht wird? (und damit ggf. der Job bald wegfällt - ich arbeite täglich mit Geld)

Es wäre sehr freundlich, dazu eine Antwort zu erhalten

herzliche Grüße
Schaline

Hallo, bei Unterhaltsschulden muss Ihnen ein sog. Selbstbehalt bleiben.

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR.

Mehr dazu erfahren Sie im Artikel: "Düsseldorfer Tabelle": http://www.akademie.de/direkt?pid=51865

Genauere Auskünfte kann Ihnen ein Schuldnerberater geben. Die Adressen von Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Hallo, ich bin Rentner. Beziehen eine Rente von 990€. Davon bekomme ich monatlich 770€. ausgezahlt. Der Rest wir als Unterhalt von Jugendamt gepfändet. Kann das sein?

darf bei einer lohnpfändung auch spesen und überstunden gepfändet werden.

Hallo, ich arbeite als freier Handelsvertreter für eine Firma und habe dort jetzt eine Forderungspfändung erhalten. ich habe ein Kind und nur diese Einnahmen.
Gilt hier auch die Pfändungfreigrenze?

hallo
ich habe ein zhalungsverbot bekommen
meine shculden für dieses zahlungsverbot beträgt ca 270 euro
nun ich hab eeine arbeit und netto bekomme ich grad mal 1040 euro
habe 2 kinder 6 und 3 jahre und eine lebensgefährdin nicht verheiratet
nun wollte ich wissen was ich dagegen machen kann bzw was dürfen sie pfänden
danke im vorraus

Hallo, meine Freundin bekommt im Januar 2012 ein Kind von mir. Ich selber bin in der Privatinsolvenz. Nun habt ihr mir ja schon mit dem Hinweis auf (§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt) sehr geholfen. Allerdings sagt mein Treuhänder das meine Freundin, auch wenn sie nicht Arbeitet aber Arbeitslosengeld bekommt, nicht als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wird!! Stimmt das?

Danke für eure Hilfe im Voraus

Hallo...
habe eine frage....
ich arbeite in einer leifirma seit 3jahren habe ein einkommen von ca 1050€(ohne die pfändung)
aber ausgezahlt bekomme ich nur 790€ das rest wird gepfändet....
ist das denn gerecht und wie kann ich dagegen angehen...weil ich kann es mitlerweile nicht mehr lange aushalten....endweder gebe ich mir den kugel oder laufe amok...
mfg
Murat

Guten Tag,

meine Exfrau bekommt einen monatlichen Unterhalt von 6,92 Euro von mir.
Außerdem habe ich mit meiner Freundin ein gemeinsames Kind. Meine Freundin arbeitet momentan nicht, ist bald aber in einem 400 Euro Job tätig.
In der Schuldenberatung bekam ich die Information, mein pfändungsfreies Einkommen läge bei 1300 Euro.
Doch laut den Informationen, die ich aus dem Internet beziehe, darf ich mehr verdienen.
Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Hallo, bei einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 3020,06 wären bei einer Unterhaltspflicht für 3 Personen laut Tabelle 375,29 Euro monatlich pfändbar. Was darüber hinausgeht, wäre voll pfändbar.

Eine Abfindung ist allerdings kein monatliches Einkommen, sondern eine Einmalzahlung und als solche voll pfändbar, d. h., die obige Tabelle wäre nicht anzuwenden. In diesem Fall können Sie aber einen Antrag auf Vollstreckungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen (s. http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/abfindung.htm). Um das genauer zu klären, wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.f-sb.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Hallo!
Ich bekomme eine Abfindung. Die Summe liegt über den EUR 3020,06. Mir ist klar, dass alles darüber voll gepfändet wird. Aber wie ist das mit den EUR 375,29 (bei 3 unterhaltspfl. Pers.) Gehen diese auch noch zusätzlich von den EUR 3020,06 abgezogen?

Vielen Dank im voraus.

Hallo, die Pfändungsfreigrenzen können Sie der Tabelle oben entnehmen. Diese beginnt bei einem Monatseinkommen von 990,00 Euro. Wenn Sie mehrere Einkünfte haben, muss der Gläubiger beantragen, diese zusammenzurechnen. Genauere Auskünfte im Einzelfall erhalten Sie bei einer Schuldnerberatung. Im laufenden Insolvenzverfahren müsste der Treuhänder Ihnen eigentlich auch Auskunft geben können. Den Nebenjob müssen Sie auf jeden Fall angeben, sonst riskieren Sie, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum Thema Insolvenz und einem Mini-Job (400€(.
Können die mir von meinen 400 € die ich monatlich bekomme, Geld abziehen, weil ich in der Insolvenz stecke oder bleibt mir der Betrag?
Freu mich über eine Nachricht.

Lg

Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keine Beratung leisten können.

Wenn die Überzahlung im nächsten Monat wieder abgezogen wurde, dürfte sich doch kein pfändbarer Betrag ergeben? Aber am besten besprechen Sie das direkt mit Ihrem Treuhänder.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

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Am 19.05.2011 22:00:11 schrieb :
Habe mal eine Frage zu dem Pfändungsfreibetrag bei der Insolvenz. Wenn Person X als alleinerziehende Mutter berufstätig ist und aufstockend ALG II erhält, damit auch unter dem Pfändungsfreibetrag kommt und es dann eine kurzfristige Jahressonderzahlung kommt, dadurch zu einer Überzahlung von ALG II und man durch diese Überzahlung, die im Folgemonat durch das Jobcenter zurückgefordert wird, muss dann Person X aufgrund dieser Überzahlung für den einen Monat den pfändbaren Anteil zahlen oder wird dies berücksichtigt?

Vielen Dank im vorraus!

Hallo, bei einem Bruttoeinkommen von 755,- Euro im Monat dürfe kaum etwas zu pfänden sein - es sei denn, Sie verfügen über Vermögen oder sonstige Einkünfte.

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe (http://www.f-sb.de/adressensbstellen/such_kurz.php), die können Ihnen dabei helfen, Ihre Schulden zu regulieren.

Und vielleicht helfen Ihnen unsere Tipps erst einmal weiter:
Lohnpfändung und Lohnabtretung:
http://www.akademie.de/direkt?pid=28200

Eidesstattliche Versicherung:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27880

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Ich bin Lehrling und habe 755,- Euro Brutto im Monat, wohne noch bei meinen Eltern.
Jetzt bekam ich eine Lohn und Gehaltspfändung zugestellt in Summe 570,- Euro.
Wieviel davon kann gepfändet werden.
Und wie muss ich jetzt auf das Schreiben reagieren.

Habe mal eine Frage zu dem Pfändungsfreibetrag bei der Insolvenz. Wenn Person X als alleinerziehende Mutter berufstätig ist und aufstockend ALG II erhält, damit auch unter dem Pfändungsfreibetrag kommt und es dann eine kurzfristige Jahressonderzahlung kommt, dadurch zu einer Überzahlung von ALG II und man durch diese Überzahlung, die im Folgemonat durch das Jobcenter zurückgefordert wird, muss dann Person X aufgrund dieser Überzahlung für den einen Monat den pfändbaren Anteil zahlen oder wird dies berücksichtigt?

Vielen Dank im vorraus!

@anonym vom 12.5.: Ja, als Vater sind Sie der Mutter auch schon vor der Geburt unterhaltspflichtig, und zwar im Normalfall für die sechs Wochen vor Geburtstermin, falls die Mutter wg. Schwangerschaft nicht arbeiten kann, auch schon vorher (§ 1615 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html )

Zur Frage freiwilliger Einzahlungen in die Altersvorsorge: http://www.akademie.de/direkt?pid=41937&tid=27962

beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion

Hallo,
kann man auch schon von einer Unterhaltspflichtigen Person ausgehen wenn das Kind noch nicht gebohren ist?
Meine Freundin ist gerade von mir Schwanger und das Einrichten des Kinderzimmers kostet eine menge Geld.

Dann müsste ich nochmal genauer Wissen ob mein Ins.Verw. das Recht hat mir Rückwirkend für 10 Monate meine freiwillige Zahlung in die Pensionskasse anzurechnen?

Ich hätte da mal ne frage ich werde aus dieser tabelle nicht schlau.ich habe eine kontopfändung und habe zwei kinder wie hoch ist der Pfändungsfrei Betrag.ich frage deswegen weil diese Tabelle was anderes sagt als meine Bank??????......

Hallo
Habe eine frage mein mann ist in der insovenz wir haben jetzt geheiratet bin ich jetzt auch eine unterhaltspflichtige person oder gilden ich immer noch nicht wir haben aller dings eine gemeinsame Tochter und er hat noch eine Tochter aus erster beziehung und ich habe auch eine Tochter aus erster beziehung
lg bibo

hallo. Ich habe netto 1600€. Monatliche Ausgaben von ca. 1.500€ inklusive Unterhalt, Gerichtskasse, Auto abbezahlen (meine Mutter hat es mir abgekauft, ich zahle die Raten an sie), Spritgeld, private Schulden abbezahlen, Versicherungen, Miete, Lebenserhaltungskosten, GEZ, Strom, Telefon, Gerichtsvollzieher. Unterm Strich habe ich vll. 100€/Monat für mich (Unternehmungen mit Sohn, Geburtstage, Arztkosten,etc.)
Ich arbeite auf einer 80 Stelle. Seit mehr als 13 Jahren. Arbeitsweg eine Strecke: 30km.
Ich muss in die Privatinsolvenz (Finanziertes Haus und Wohnung,u.a.).
Ich habe jetzt schon nicht genug zum Leben, was bleibt mir noch?

Wir haben saeit 09/2009 Privatinsolvenz, nach eimem halben Jahr bekamen wir von Gericht einen neuen Insolvenzverwalter. Der alte hatte 3 unterhaltsberechtigte personen für meinen mann festgelegt. Ich selber verdiene 700 Euro netto. der neue Insolverwalter hat ohne Gerichtsbeschluß die Unterhaltsberechtigten Personen auf eine reduziert . darf er das ?

Hallo,
grundsätzlich ist eine Gewerbeanmeldung trotz Kontopfändung oder anderer Maßnahmen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen möglich. Experten in diesem Forum empfehlen jedoch, "... das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten und sich erst in der so genannten "Wohlverhaltensperiode" selbstständig zu machen. Genaueres erfahren Sie in einer Schuldnerberatungsstelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php
Sie können auch einen Beratungshilfeschein beantragen
http://www.akademie.de/direkt?pid=43395&tid=27962
oder einen Anwalt fragen:
http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

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