Was ist der Prämiengutschein?
Mit dem "Prämiengutschein" erhalten Erwerbstätige, Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Freiberufler, eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung - bis zu 500 Euro! Wir erklären, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Unterstützung noch zu erhalten.
Was ist der Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Der Prämiengutschein ist also bares Geld wert! Sie müssen ihn bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (dazu unten mehr).
Wichtig: Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.
Beispiel: Sie möchten ein Seminar besuchen, welches 700 Euro kostet. In diesem Fall übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte, also 350 Euro, und Sie selbst zahlen ebenfalls 350 Euro.
Kostet die Weiterbildung dagegen 1.200 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die Hälfte dieses Betrages, sondern nur den Maximalbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 700 Euro müssen Sie selbst tragen.
Wer erhält einen Prämiengutschein?
Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert. Konkret: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieses Einkommens werden auch Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/innen bzw. Teilhaber/innen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten. Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.
Einen Prämiengutschein können dabei Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer werden nicht mehr gefördert. Auch Personen, die als mithelfende Familienangehörige unentgeltlich tätig sind und keine andere Hauptbeschäftigung haben, werden nicht mehr gefördert.
Nicht gefördert werden außerdem dagegen Nichterwerbstätige, also bspw. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner. Auch Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis sind nicht förderfähig.
Ob im Einzelfall die Fördervoraussetzungen vorliegen, wird grundsätzlich jeweils vor Ausstellen des Prämiengutscheins in einem Beratungsgespräch geklärt.
Was wird gefördert?
Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt, wie bspw. die Online-Workshops von akademie.de! Bereits bewilligt wurden unter anderem Prämiengutscheine für die Online-Workshops:
Inzwischen können in bestimmten Fällen auch Weiterbildungen gefördert werden, die aus mehreren Modulen bestehen. Das gilt auch für Online-Workshops. Sie können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also auch mehrere Online-Workshops oder Seminar-Module über einen Prämiengutschein abrechnen.
Ausgenommen von der Förderung sind u. a. innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, Informationsveranstaltungen, Einzelunterricht sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.
Grundsätzlich gilt: Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung des Interessenten in Frage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle.
Unterschrift nötig
Wenn Sie einem Weiterbildungsanbieter Ihren Prämiengutschein zusenden, müssen Sie diesen zuvor unterschreiben. Ohne Ihre Unterschrift ist der Prämiengutschein nämlich nicht gültig!
Wie komme ich an den Prämiengutschein?
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt.
Beratungsstellen
Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.
Sie können dann mit Hilfe einer Karte bzw. einer Postleitzahlen-Suche auf einfache Weise die für Sie passende Beratungsstelle finden.
Folgende Dokumente sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:
ein amtlicher Ausweis mit Foto, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und
Ihr letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens den aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.
Falls Sie nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sind, denken Sie außerdem an den Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied