Mit dem "Prämiengutschein" erhalten Erwerbstätige, Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Freiberufler, eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung - bis zu 500 Euro! Wir erklären, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Unterstützung noch zu erhalten.
Was ist der Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Der Prämiengutschein ist also bares Geld wert! Sie müssen ihn bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (dazu unten mehr).
Wichtig: Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.
Beispiel: Sie möchten ein Seminar besuchen, welches 700 Euro kostet. In diesem Fall übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte, also 350 Euro, und Sie selbst zahlen ebenfalls 350 Euro.
Kostet die Weiterbildung dagegen 1.200 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die Hälfte dieses Betrages, sondern nur den Maximalbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 700 Euro müssen Sie selbst tragen.
Wer erhält einen Prämiengutschein?
Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert. Konkret: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieses Einkommens werden auch Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/innen bzw. Teilhaber/innen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten. Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.
Einen Prämiengutschein können dabei Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer werden nicht mehr gefördert. Auch Personen, die als mithelfende Familienangehörige unentgeltlich tätig sind und keine andere Hauptbeschäftigung haben, werden nicht mehr gefördert.
Nicht gefördert werden außerdem dagegen Nichterwerbstätige, also bspw. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner. Auch Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis sind nicht förderfähig.
Ob im Einzelfall die Fördervoraussetzungen vorliegen, wird grundsätzlich jeweils vor Ausstellen des Prämiengutscheins in einem Beratungsgespräch geklärt.
Was wird gefördert?
Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt, wie bspw. die Online-Workshops von akademie.de! Bereits bewilligt wurden unter anderem Prämiengutscheine für die Online-Workshops:
Inzwischen können in bestimmten Fällen auch Weiterbildungen gefördert werden, die aus mehreren Modulen bestehen. Das gilt auch für Online-Workshops. Sie können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also auch mehrere Online-Workshops oder Seminar-Module über einen Prämiengutschein abrechnen.
Ausgenommen von der Förderung sind u. a. innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, Informationsveranstaltungen, Einzelunterricht sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.
Grundsätzlich gilt: Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung des Interessenten in Frage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle.
Unterschrift nötig
Wenn Sie einem Weiterbildungsanbieter Ihren Prämiengutschein zusenden, müssen Sie diesen zuvor unterschreiben. Ohne Ihre Unterschrift ist der Prämiengutschein nämlich nicht gültig!
Wie komme ich an den Prämiengutschein?
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt.
Beratungsstellen
Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.
Sie können dann mit Hilfe einer Karte bzw. einer Postleitzahlen-Suche auf einfache Weise die für Sie passende Beratungsstelle finden.
Folgende Dokumente sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:
ein amtlicher Ausweis mit Foto, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und
Ihr letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens den aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.
Falls Sie nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sind, denken Sie außerdem an den Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Wie löse ich den Prämiengutschein ein?
Die Beratungsstelle hat auf Ihrem Prämiengutschein ein Weiterbildungsziel eingetragen, also das grobe Thema Ihrer Weiterbildung. Außerdem wird neuerdings ein beruflicher Kontext vermerkt, also die ausgeübte oder angestrebte Berufstätigkeit. Zudem hat sie darauf mehrere Bildungsträger vermerkt, die eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme anbieten.
Anbieter vorschlagen!
Die meisten Beratungsstellen werden übrigens dankbar sein, wenn Sie als Interessent bereits im Vorfeld passende Anbieter heraussuchen und diese dann vorschlagen. In Frage kommen allerdings nur Anbieter, die ihren Sitz in Deutschland haben und nachweislich bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Beratungsstelle.
Bei einem dieser Anbieter können Sie nun einen entsprechenden Kurs buchen. Doch Sie können – das ist neu – auch einen anderen passenden Anbieter wählen. Den Prämiengutschein reichen Sie beim Anbieter ein, bevor die Rechnung gestellt wurde, Sie gezahlt haben und die Weiterbildungsmaßnahme begonnen hat. Akzeptiert der Anbieter den Gutschein, dann zahlen Sie lediglich den verbleibenden Eigenanteil.
Richtiger Adressat!
Diesen Eigenanteil müssen Sie allerdings in jedem Fall selbst bezahlen - nicht zulässig ist, dass Ihr Arbeitgeber diesen Anteil übernimmt. Dann würde Ihr Prämiengutschein abgelehnt! Achten Sie also unbedingt darauf, dass der Bildungsträger die Rechnung an Sie adressiert.
akademie.de zum Beispiel ...
Sobald Sie Ihren Prämiengutschein mit eingetragenem Weiterbildungsziel und akademie.de als passendem Anbieter in Händen halten:
melden Sie sich ganz normal über das Online-Anmeldeformular für denjenigen Online-Workshop an, der dem Weiterbildungsziel auf Ihrem Prämiengutschein entspricht und vermerken bei Ihrer Online-Anmeldung, dass Sie einen Prämiengutschein einlösen möchten (bspw. auf dem Anmerkungsfeld am Ende des Bestellvorgangs)
und schicken uns anschließend Ihren Prämiengutschein im Original mit der Post zu.
Zum Workshop-Start erhalten Sie dann von uns eine Rechnung über 50 Prozent der Workshopgebühr. Die restlichen Kosten rechnet akademie.de direkt mit der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" ab, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen.
Was muss ich beachten?
Zwar wurde versucht, das Beantragungsverfahren unbürokratisch zu halten. Dennoch gibt es einige potenzielle Stolpersteine. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf den Prämiengutschein:
Vereinbaren Sie möglichst bald einen Beratungstermin bei einer der zugelassenen Beratungsstellen, wenn Sie eine Weiterbildung planen. Je nach Nachfrage und zeitlicher Organisation bei der Beratungsstelle müssen Sie womöglich mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen - dies zeigt zumindest die Erfahrung mit einem ähnlichen Instrument, dem Bildungsscheck in NRW.
Klären Sie am besten schon bei der telefonischen Terminvereinbarung mit der Beratungsstelle grob ab, ob Sie in Ihrem individuellen Fall förderberechtigt sind. Allzu spezielle Einzelheiten können sicherlich nicht im Vorfeld besprochen werden, aber es wäre ärgerlich, wenn Sie sich vergeblich auf den Weg machen.
Klären Sie ggf. auch, ob der Anbieter den Prämiengutschein akzeptiert. Denn obgleich die wenigsten Bildungsträger dies ablehnen dürften, sind sie nicht zur Annahme verpflichtet.
Bezahlen Sie Ihre Weiterbildung nicht vor Erhalt des Prämiengutscheins! Dann darf dieser nämlich nicht mehr ausgestellt werden.
Auf jedem Prämiengutschein wird eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten (beginnend ab Ausstellungsdatum) eingetragen. Innerhalb dieser Frist muss Ihre Weiterbildung beginnen. Abgeschlossen sein muss sie bis spätestens am 31.5.2014.
Einen Prämiengutschein können Sie neuerdings nur alle zwei Kalenderjahre einmal erhalten. Ausnahme: Falls Sie bis November 2011, also in der ersten Förderphase, bereits einen Prämiengutschein erhalten haben, dürfen Sie im Jahr 2012 dennoch erneut eine Beratung in Anspruch nehmen.
Die aktuelle zweite Förderphase endet am 30. November 2013. Danach erhalten Sie keinen Zuschuss mehr. (Ob die Förderung nochmals verlängert wird, steht derzeit noch nicht fest)
Unter Umständen ist es denkbar, dass für Sie auch eine andere Fördermöglichkeit in Betracht kommt, die ggf. finanziell attraktiver ist. Das kann z.B. beim Bildungsscheck in NRW der Fall sein. Hier weiß Ihre Beratungsstelle mehr.
Und sollten die max. 500 Euro Bildungszuschuss nicht reichen: Der Prämiengutschein ist nur eine von zwei Komponenten des neuen Programms "Bildungsprämie". Daneben wurde auch das Instrument "Weiterbildungssparen" konzipiert, die für Sie ebenfalls interessant sein könnten. Es wendet sich auch an Erwerbstätige mit höherem Einkommen
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Hier konnten nur die wichtigsten Regelungen überblicksartig dargestellt werden. Nähere Informationen zum Prämiengutschein und auch zu den beiden anderen oben genannten Komponenten des Bildungsprämien-Programms erhalten Sie
im Internet unter www.bildungspraemie.info;
bei der kostenlosen Hotline der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" unter der Nummer 0800-2623000 oder
per E-Mail: bildungspraemie@dlr.de.
Und wenn ich nicht berechtigt bin?
Der Prämiengutschein bzw. das Programm "Bildungsprämie" ist nicht die einzige Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Einen Überblick über dieses und andere Förderprogramme, aber auch Qualitätskriterien und Praxistipps finden Sie im "Leitfaden Weiterbildung: Seminarformen, Fördermöglichkeiten, Qualitätskriterien".


