Beschäftigung von Schüler- und Hochschul-Praktikanten

Was Arbeitgeber wissen müssen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 11. September 2011
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Praktika sind eine gute Möglichkeit, Praxiserfahrungen bereits während der Schul- und Hochschulausbildung zu sammeln. In letzter Zeit jedoch geriet das Praktikum in die Schlagzeilen: Die "Generation Praktikum" kritisierte die Ausnutzung von Praktikanten als billige Arbeitskräfte. Doch im Normalfall profitieren beide Seiten davon - die einen sammeln praktische Erfahrungen, die anderen testen potentielle Mitarbeiter und erhalten personelle Unterstützung. Wir erläutern, was Unternehmer beachten sollten, wenn sie Praktikanten beschäftigen.

Praktikanten verrichten eine berufspraktische Tätigkeit, die mit dem Studium oder einer anderen Ausbildung im Zusammenhang steht.

Bezüge aus einer Praktikantentätigkeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht ist dagegen zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika zu differenzieren.

Lohnsteuer

Praktikanten unterliegen mit den Bezügen aus der Praktikantentätigkeit dem Lohnsteuerabzug. Legen sie eine Lohnsteuerkarte vor, so tritt Lohnsteuerpflicht nur dann ein, wenn die für die eingetragene Steuerklasse geltenden Freibeträge überschritten werden. Ist die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, fällt im Kalenderjahr 2011 bis zu einem Monatslohn von 849 Euro keine Lohnsteuer an.

Beim Lohnsteuerabzug für das Kalenderjahr 2011 kann es sich entweder um eine weiter geltende Lohnsteuerkarte 2010 oder um eine besondere "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" handeln.

Sozialversicherung

Als Praktikanten bezeichnet man, im Gegensatz zu den beschäftigten Studenten, solche Personen, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium im Zusammenhang steht.

Sozialversicherungsrechtlich ist für die Beurteilung, in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht besteht, zu unterscheiden, ob es sich um ein

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Ich würde gern wissen ob man einen Ausbilderschein benötigt um Praktikas anzubieten!???

@anonym vom 18.09.
Es ist zumindest nicht gerade unüblich, dass eine IHK-Ausbildungsberechtigung vorliegen muss. Im Einzelnen regelt aber die jeweilige Hochschule oder Bildungsinstitution die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Praktikums gelten und damit auch die, die an die Betriebe gestellt werden.

Der Artikel müsste überarbeitet werden, denn zu Anfang heißt es "... So fällt im Kalenderjahr 2008 in der Lohnsteuerklasse I keine Lohnsteuer ...". Jetzt haben wir August 2011

Eine Schülerin ist an 3 Tagen/Woche im Unternehmen als Praktikantin für 10 Monate beschäftigt. 2 Tage/Woche ist sie in der Schule. Braucht Sie eine Lohnsteuerkarte und fällt SV an, wenn ihr eine Aufwandsentschädigung von 200,--/monatlich gezahlt wird?

Guten Tag,

Sofern die Praktikantin als Kind zu betrachten ist, also noch nicht 18 Jahre und älter als 13 Jahre, kommt nur ein Arbeitsverhältnis in Betracht. Warum die Entlohnung als "Aufwandsentschädigung" gewählt wurde, ist schleierhaft. Es handelt sich um sozialversicherungspflichtiges Entgelt, das als Minijob zu besteuern und versichern ist.

Besser: Abgabe einer Lohnsteuerkarte, Stkl.1, sodass keine Lohnsteuer anfällt. Bei 200 € mtl Entlohnung, fällt auch keine Sozialversicherung an.

Wenn als Minijob beschäftigt, dann muss der AG 2 % Lohnsteuer, 13 bzw. 15 % für KV und RV abführen, daher zweitrangige Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Ellenrieder

Wir sind eine Bürogemeinschaft, aus zwei Grafikerinnen und möchten gerne eine Praktikantin bescghäftigen, die die Schule abgeschlossen hat und sich bei uns auf das Studium vorbereiten möchte. Müssen wir sie und wenn ja wie versichern? Unsere Berufshaftpflicht schließt sie mit ein. (Wegeversicherung, Rentenversicherung?)

Vielen Dank.

Guten Tag,

das hängt auch vom Alter der Praktikantin ab, also ob sie bereits 18 Jahre alt ist (weitere Infos hierzu: http://www.akademie.de/direkt?pid=50354). Hinzu kommt das Gehalt, dass Sie ihr zahlen möchten - wie hoch wird das sein? Ggf. käme vielleicht eine Anstellung als geringfügig Beschäftigte in Betracht.

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de

Praktikanten aus dem EU Ausland

Guten Tag,

gelten die gleichen Regelungen für Praktikanten aus dem EU Ausland? Was ist hier zu beachten?

Mit freundlichem Gruß
J. Volkammer

Praktikanten aus dem EU-Ausland

Guten Tag,

das hängt davon ab, ob der Schüler/Student aus einem Land kommt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Alles Weitere (Steuern, Sozialversicherung etc.) entscheidet sich erst im Anschluss auf die Frage - Doppelbesteuerung, ja/nein?

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de