Preise kalkulieren vom Einkaufs- bis zum Verkaufspreis

Von: Robert Chromow
Stand: 27. Mai 2011
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Schnell & schmutzig: Bewährte Kalkulationshilfen

Wer die ausgetretenen Pfade vom Einkaufs- zum Verkaufpreis gut kennt, kann mit prozentualen Zuschlagssätzen oder schnellen, "schmutzigen" Kalkulationsfaktoren Abkürzungen nehmen. Wir stellen den Nutzen der wichtigsten Rechenhilfen kurz vor.

Keine Sorge: Sie müssen die Handelskalkulation nicht in jedem Einzelfall von A bis Z neu durchlaufen. Zumindest in "Standardsituationen" kommen Sie oft durch schlichte Multiplikation vom einen ans andere Ende des dornigen Rechenweges. Am einfachsten gelingt das mit dem "Kalkulationsfaktor": Dabei handelt es sich um das für alle oder bestimmte Verkäufe typische Verhältnis von Verkaufspreis zu Einstandspreis. Die übliche Formel für diesen Multiplikator lautet:

Kalkulationsfaktor = Listen-Verkaufspreis geteilt durch Einstandspreis

Blitzkalkulation per Multiplikation

Hintergrund: Sofern der Weg vom Einstandspreis zum eigenen Listen-Verkaufspreis (oder einem der anderen Preisstufen) bei bestimmten Produkten, Produktgruppen oder gar beim gesamten Sortiment sehr ähnlich ist, können Sie auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit einen konstanten Umrechnungsfaktor ermitteln. Sie brauchen lediglich den Listenpreis Ihres Lieferanten mit diesem Faktor (z. B. 1,2, 1,5 oder 2) zu multiplizieren - und können Ihrem Kunden den Endpreis mit allem Drum und Dran nennen - bei Bedarf sogar inklusive Umsatzsteuer.

Beispiel:

Einmal angenommen, ...

  • Ihre Lieferantenrechnungen enthalten 19 Prozent Vorsteuer,

  • Sie bekommen im Schnitt 10 Prozent Mengenrabatt,

  • Sie dürfen normalerweise 2 Prozent Lieferer-Skonto ziehen und

  • die Bezugskosten schlagen mit durchschnittlich 1 Prozent zu Buche,

  • Ihr Selbstkosten-Zuschlagsatz beträgt 8 Prozent,

  • Ihr Gewinnzuschlag 15 Prozent,

  • Sie gewähren selbst üblicherweise 3 Prozent Skonto sowie

  • Kundenrabatte von 20 Prozent und

  • müssen 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung stellen...

... dann brauchen Sie den Brutto-Listenpreis Ihres Lieferanten nur mit rund 1,49 (bzw. der Einfachheit halber 1,5) zu multiplizieren - und schon kennen Sie Ihren eigenen Listenverkaufspreis. Rechnen Sie nach:

  • Brutto-Listenpreis des Lieferanten: 100 Euro

  • minus 19 Prozent Umsatzsteuer (= 15,97 Euro)

  • = Netto-Listenpreis des Lieferanten: 84,03 Euro

  • minus 10 Prozent Lieferer-Nachlass (= 8,40 Euro)

  • = Zieleinkaufspreis: 75,63 Euro

  • minus 2 Lieferer-Skonto (= 1,51 Euro)

  • = Bareinkaufspreis: 74,12

  • plus 1 % Bezugskosten (0,74 Euro)

  • = Einstandspreis: 74,86 Euro

  • plus 8 Prozent Gemeinkosten- bzw. Handlungskostenzuschlag (5,99 Euro)

  • = Selbstkosten: 80,85 Euro

  • plus 20 Gewinnzuschlag (= 16,17 Euro)

  • = Bar-Verkaufspreis: 97,02 Euro

  • plus 3 Prozent Kunden-Skonto (zurückgerechnet = 3,00 Euro)

  • = Ziel-Verkaufspreis: 100,02 Euro

  • plus 20 Kundenrabatt (zurückgerechnet = 25,01 Euro)

  • = Listen-Verkaufspreis (netto): 125,03 Euro

  • plus 19 Prozent Umsatzsteuer (23,76 Euro)

  • = Listen-Verkaufspreis (148,79 Euro)

Aus dem Endverkaufspreis von 148,79 Euro errechnet sich bei einem Einkaufspreis von 100 Euro der Faktor 1,48: Solange die Einkaufs- und Verkaufskonditionen gleich bleiben, brauchen Sie jeden anderen Einkaufspreis nur noch mit 1,5 zu multiplizieren und Sie haben einen ziemlich genau kalkulierten Verkaufspreis.

Vom Faktor zum Zuschlagsatz

Wenn Sie lieber mit Prozenten rechnen, können Sie den Kalkulationsfaktor auch mit 100 multiplizieren und so einen Zuschlagssatz (in diesem Fall von 148 bzw. 150 Prozent) daraus machen: Statt mit rund 1,5 zu multiplizieren, schlagen Sie dann halt 50 Pozent auf den Ausgangswert auf. Am Ergebnis ändert sich nichts.

Kalkulatorische Freiheit

Unser Beispiel zeigt: Sie können den klassischen Kalkulationsfaktor für Ihre eigenen Zwecke selbstverständlich beliebig umdefinieren und/oder sich bei Bedarf gleich mehrere Rechenkonstanten zurecht legen. Gleich bleibende Lieferantenkonditionen sowie durchschnittliche Selbstkosten- und Gewinnzuschläge vorausgesetzt, lässt sich im Extremfall der Brutto-Listenverkaufspreis eines Lieferanten mittels einfacher Multiplikation in den eigenen Endverkaufspreis umrechnen.

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