Rückwärtskalkulation: Betrachten Sie es einfach einmal umgekehrt
Auf der einstigen Einbahnstraße vom Einkaufs- zum Verkaufspreis herrscht längst dichter Gegenverkehr: Der Markt diktiert vielerorts die Verkaufspreise. Wenn Sie die Handelskalkulation auf den Kopf stellen, können Sie mit deren Hilfe Ihre Einkaufsverhandlungen vorbereiten. Wer weder auf Verkaufspreis noch auf Einkaufspreis Einfluss hat, sollte mittels Differenzkalkulation notfalls zumindest überschlagen, ob der verbleibende (Gewinn-)Rest die Mühe lohnt.
Auch wenn Sie den langen und umständlichen Weg vom Einkaufs- zum Verkaufspreis gar nicht in jedem Fall beschreiten wollen: Den Zusammenhang zwischen Einkaufspreisen, Selbstkosten, Zuschlägen und Nachlässen sowie Steueranteilen und dem tatsächlichen Verkaufspreis müssen Sie ebenso kennen wie die für deren Berechnung erforderlichen Rechenwege.
Richtungswechsel
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass unter Umständen "der Markt" den Verkaufspreis diktiert. In dem Fall stellen Sie die Kalkulationsrichtung auf den Kopf und schaffen sich so ein Entscheidungsinstrument für Ihre Einkaufsentscheidungen. Dafür müssen Sie lediglich die "auf Hundert"-Prozentrechnung anwenden können:
Angenommen Sie müssen von einem vorgegebenen Barverkaufspreis ausgehen, dann rechnen Sie zunächst Ihre eigenen Gewinn- und Gemeinkostenzuschläge heraus und kommen so zum maximalen Einstandspreis. Das weitere Zurückrechnen über die Bezugskosten und eventuelle Zahlungsnachlässe des Lieferanten bis hin zu dessen maximalem Listen-Verkaufspreis ist dann auch kein Kunststück mehr.
Beispiel für die Rückrechnung:
vom Markt vorgegebener Bar-Verkaufspreis: 90 Euro
minus 20 Prozent Gewinnzuschlag (zurückgerechnet "auf Hundert": 15 Euro)
= maximale Selbstkosten: 75 Euro
minus 8 Prozent Gemeinkosten- bzw. Handlungskostenzuschlag (zurückgerechnet "auf Hundert": 5,56 Euro)
= maximaler Einstandspreis 69,44 Euro
minus 1 Prozent Bezugskosten (zurückgerechnet "auf Hundert": 0,69 Cent)
= maximaler Bareinkaufspreis 68,75 Euro
plus 2 Lieferer-Skonto (zurückgerechnet im Hundert: 1,40 Euro)
= maximaler Zieleinkaufspreis: 70,15 Euro
plus 10 Mengenrabatt (zurückgerechnet im Hundert: 7,79 Euro )
= maximaler Netto-Listenpreis des Lieferanten: 77,94 Euro
plus 19 Prozent Umsatzsteuer (vom Hundert: 14,81 Euro)
maximaler Brutto-Listenpreis des Lieferanten: 92,75 Euro
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