Preise kalkulieren vom Einkaufs- bis zum Verkaufspreis

Von: Robert Chromow
Stand: 27. Mai 2011
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Rückwärtskalkulation: Betrachten Sie es einfach einmal umgekehrt

Auf der einstigen Einbahnstraße vom Einkaufs- zum Verkaufspreis herrscht längst dichter Gegenverkehr: Der Markt diktiert vielerorts die Verkaufspreise. Wenn Sie die Handelskalkulation auf den Kopf stellen, können Sie mit deren Hilfe Ihre Einkaufsverhandlungen vorbereiten. Wer weder auf Verkaufspreis noch auf Einkaufspreis Einfluss hat, sollte mittels Differenzkalkulation notfalls zumindest überschlagen, ob der verbleibende (Gewinn-)Rest die Mühe lohnt.

Auch wenn Sie den langen und umständlichen Weg vom Einkaufs- zum Verkaufspreis gar nicht in jedem Fall beschreiten wollen: Den Zusammenhang zwischen Einkaufspreisen, Selbstkosten, Zuschlägen und Nachlässen sowie Steueranteilen und dem tatsächlichen Verkaufspreis müssen Sie ebenso kennen wie die für deren Berechnung erforderlichen Rechenwege.

Richtungswechsel

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass unter Umständen "der Markt" den Verkaufspreis diktiert. In dem Fall stellen Sie die Kalkulationsrichtung auf den Kopf und schaffen sich so ein Entscheidungsinstrument für Ihre Einkaufsentscheidungen. Dafür müssen Sie lediglich die "auf Hundert"-Prozentrechnung anwenden können:

Angenommen Sie müssen von einem vorgegebenen Barverkaufspreis ausgehen, dann rechnen Sie zunächst Ihre eigenen Gewinn- und Gemeinkostenzuschläge heraus und kommen so zum maximalen Einstandspreis. Das weitere Zurückrechnen über die Bezugskosten und eventuelle Zahlungsnachlässe des Lieferanten bis hin zu dessen maximalem Listen-Verkaufspreis ist dann auch kein Kunststück mehr.

Beispiel für die Rückrechnung:

  • vom Markt vorgegebener Bar-Verkaufspreis: 90 Euro

  • minus 20 Prozent Gewinnzuschlag (zurückgerechnet "auf Hundert": 15 Euro)

  • = maximale Selbstkosten: 75 Euro

  • minus 8 Prozent Gemeinkosten- bzw. Handlungskostenzuschlag (zurückgerechnet "auf Hundert": 5,56 Euro)

  • = maximaler Einstandspreis 69,44 Euro

  • minus 1 Prozent Bezugskosten (zurückgerechnet "auf Hundert": 0,69 Cent)

  • = maximaler Bareinkaufspreis 68,75 Euro

  • plus 2 Lieferer-Skonto (zurückgerechnet im Hundert: 1,40 Euro)

  • = maximaler Zieleinkaufspreis: 70,15 Euro

  • plus 10 Mengenrabatt (zurückgerechnet im Hundert: 7,79 Euro )

  • = maximaler Netto-Listenpreis des Lieferanten: 77,94 Euro

  • plus 19 Prozent Umsatzsteuer (vom Hundert: 14,81 Euro)

  • maximaler Brutto-Listenpreis des Lieferanten: 92,75 Euro

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