Psychotherapie - Wie Sie den für Sie richtigen Therapeuten finden

Finanzierung

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Finanzierung

Psychotherapie ist in Deutschland eine ganz normale Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können je nach Therapieverfahren fünf bis acht Probesitzungen in Anspruch nehmen. Dazu können Sie zu mehreren unterschiedlichen Therapeutinnen und Therapeuten gehen, die jedoch kassenärztlich zugelassen sein müssen. Sie müssen dazu die Chipkarte Ihrer Krankenkasse und 10 Euro pro Quartal oder eine Überweisung mitbringen.

Der Therapeut findet gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Therapie für Sie angemessen ist. Wenn er die Therapie nicht selbst durchführt, weil er keine Termine frei hat, nicht auf Ihr Problem spezialisiert ist oder Sie einen anderen Therapeuten zum Vergleich besuchen wollen, kann er die Überweisung an einen anderen Therapeuten ausstellen.

Wenn Sie einen passenden Therapeuten oder eine passende Therapeutin gefunden haben, beantragen Sie Ihre Therapie bei der Krankenkasse. Dazu gibt es ein Formular, welches der Therapeut vorrätig hat.

Der Therapeut schreibt einen Bericht an einen Fachgutachter. Darin stehen eine Diagnose, die Begründung, warum die beantragte Therapie notwendig und erfolgversprechend ist und der Antrag auf eine Anzahl von Therapiestunden. Dieser Bericht kommt in einen speziellen roten Umschlag; nur der Gutachter darf diesen Bericht lesen. Die Diagnose erfährt auch Ihre Krankenkasse.

In aller Regel wird der Gutachter die so beantragten Stunden bewilligen. Dieser Vorgang dauert zwei bis sechs Wochen. Wenn die bewilligten Stunden verbraucht sind, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Manchmal reichen die bewilligten Kassenstunden auch bei Verlängerung nicht aus. Dann ist es sinnvoll, die Therapie auf eigene Kosten zu Ende zu führen. Ab 2009 beträgt das Psychotherapeuten - Honorar von gesetzlichen Krankenkassen ca. 81 Euro.

Nicht bezahlt werden, wie gesagt: Coachings, Paartherapien, Therapien von Heilpraktikern oder Therapeuten ohne kassenärztliche Zulassung.

Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen

Private Krankenkassen gehen mit Psychotherapie sehr unterschiedlich um. Manche verzichten auf das Gutachterverfahren, bezahlen aber nur 20 Therapiestunden im Jahr, womit keine längeren Therapien möglich sind. Andere fassen das Stundenkontingent für mehrere Jahre zusammen, wenn eine lange Therapie finanziert werden soll. Einige private Kassen übernehmen nur einen Anteil der Kosten, andere schließen Psychotherapie ganz aus, wieder andere Verträge enthalten auch die Kostenerstattung für Heilpraktiker. Erkundigen Sie sich also vorher. Eventuell sollten Sie Ihren Vertrag oder sogar Ihre Krankenkasse wechseln, bevor Sie eine Therapie beginnen.

Beim Neueintritt in eine private Krankenversicherung müssen Sie Auskunft geben über Ihre letzten medizinischen Behandlungen und auch über Psychotherapien. Ihr ehemaliger Therapeut muss dann (mit Ihrer vorherigen Einwilligung) die damalige Diagnose angeben und oft auch, ob die Behandlung mit Erfolg abgeschlossen wurde. Private Krankenkassen schließen dann eventuell Psychotherapien für die Zukunft aus oder lehnen sogar einen Vertrag ganz ab. Bei laufenden Psychotherapien haben Sie zudem kaum Chancen, in eine private Krankenkasse zu wechseln. Auch manche Versicherungen, wie z. B. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen, möchten keine ehemaligen Psychotherapiepatienten als Kunden, wobei es hier manchmal Verjährungsfristen gibt. Wollen Sie hier sichergehen, schließen Sie solche Versicherungen ab, bevor Sie eine Therapie beginnen.