Rechnung ohne Grenzen

Was Dienstleister bei Rechnungen in EU-Länder beachten müssen

Von: Robert Chromow
Stand: 16. Februar 2010 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Weiterführende Informationen

Weitere nützliche Anlaufstellen für den Einstieg ins internationale Geschäft

Die meisten Außenhandels-Organisationen und Verbände beschäftigen sich vor allem mit dem klassischen Im- und Export von Waren. Trotzdem finden sich auf deren Internet-Seiten auch nützliche Hinweise für Anbieter immaterieller Leistungen. Wir wollen Ihnen daher die wichtigsten Anlaufstellen nicht vorenthalten:

  • Auslandshandelskammern
    Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKen) sind das internationale Gegenstück zu den inländischen Industrie- und Handelskammern dar. Apropos: In den örtlichen IHKen finden Sie bei Fragen rund um den grenzüberschreitenden Verkehr ebenfalls kompetenten Beistand.

  • iXpos
    In Deutschland fördern über 70 Organisationen deutsche Unternehmen bei ihren Geschäften mit ausländischen Abnehmern. Der "Serviceverbund" iXPOS soll unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner und die richtigen Informationen zu finden.

  • E-Trade-Center
    Die Internetbörse der deutschen Handelskammern im Ausland (AHKn) und der Industrie- und Handelskammern (IHKn) in Deutschland bildet eine Plattform für Kooperationen, Handel und Beratung.

Noch viel mehr weiterführende Verweise finden Sie in der Rubrik Außenwirtschaft unserer Business-Linktipps.

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Gewohnt große Klasse! Irgendwann möchten wir Robert Chromow an sichtbarer Stelle im Bundeswirtschaftsministerium sehen!

Super, der Artikel beantwortet meine Frage präzise und gut verständlich. Ich hätte gleich bei akademie.de suchen und mir zig andere, uneindeutige Quellen sparen sollen.

Hallo Frau Franze,
es gibt leider keine Möglichkeit, die UStID eines Unternehmens bei einer zentralen Stelle zu erfragen:

"Das Bestätigungsverfahren ist kein Auskunftsverfahren! Es bietet daher nicht die Möglichkeit, ausländische USt-IdNrn. und hierzu registrierte Firmendaten zu erfragen. Diese Informationen müssen zwischen den beteiligten Geschäftspartnern ausgetauscht werden."

... schreibt das "Bundeszentralamt für Steuern". Das Amt bietet lediglich die Möglichkeit, sich die _Richtigkeit_ auslandischer UStIDs bestätigen zu lassen:
http://evatr.bff-online.de/eVatR/
Kleiner Tipp: Vielleicht finden Sie die Umsatzsteuernummer Ihres Geschäftspartners ja auf dessen Website!? Falls Sie dort nicht auf Anhieb fündig werden und die Website auch keine eigene Suchfunktion hat, versuchen Sie es einmal mit der "Domain"-Eingrenzung in der erweiterten Suche von Google:
http://www.google.de/advanced_search
(= "site"-Operator)
Wichtig: Suchen Sie dabei nach verschiedenen Schreibweisen und Abkürzungen des Begriffs "Umsatzsteuerindentifikationsnummer".
Grund für die fehlende Kooperationsbereitschaft kann außer Faulheit und Nachlässigkeit sein, dass Ihr Kunde die Transaktion nicht "aktenkundig" werden lassen will - aus welchen Gründen auch immer...
Vielleicht hilft das ja schon fürs Erste!?
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de

Sehr informativ! Gilt diese Regelung (umsatzsteuerfreie Lieferung für Unternehmer) auch für Norwegen (nicht EU)?

Hallo und danke für die nette Rückmeldung. Im Fall des Nicht-EU-Mitglieds Norwegen gelten m.W. andere Regelungen. Einen ersten Einblick verschafft das Merkblatt "Umsatzsteuern im In- und Ausland" des Bundeszentralamts für Stueuern:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/004_umsatzsteuer/043_ust_in_und_...
kurz: http://tinyurl.com/2nt6gr
Darüber hinaus fragen Sie am besten direkt bei Ihrer IHK nach: Dort gibt es Experten für den Im- und Export von Dienstleistungen und Produkten.
Viel Erfolg in Skandinavien und freundliche Grüße
Robert Chromow

Guten Tag! Könnten Sie mir freundlicherweise bitte weiterhelfen? Ich suche nach einer Auskunft für folgenden Sachverhalt: Ich bin in Österreich Kleinunternehmer u. stelle meine Rechnungen innerhalb Ö. mit dem Vermerk "UST-frei aufgrund d.Kl.unt.regelung" aus. Bin daher auch nicht Vorsteuer-abzugsberechtigt. Nun hätte ich ein Jobangebot von einer deutschen Agentur, die für einen Kunden Filialen in Österreich zu betreuen hätten. Ich müsste also Rechnungen an die Agentur ausstellen (Deutschland), die Dienstleistung habe ich aber in Österreich erbracht. Nun meine Frage: darf ich die Rechnungen wie bisher ohne Mwst. ausweisen? Die Agentur fragte mich nach meiner UID Nummer, das würde doch bedeuten, wenn ich die UID angebe, muss ich auch UST ausweisen u. wäre somit kein Kleinunternehmer mehr, oder? Anmerkung:die Tätigkeit wäre äusserst geringfügig u. begrenzt sich auf 1-2 Tage im Monat. Könnten Sie mir dazu bitte mitteilen, wie solche Rechnungen zu schreiben wären? (mit/ohne UST?) Bedanke mich sehr herzlich im Voraus! mfg Alexandra E.

Hallo Alexandra,
leider kenne ich die Einzelheiten der österreichischen Kleinunternehmerregelung nicht. Sie dürfen Ihre Rechnungen m. W. aber wie bisher ohne Umsatzsteuer stellen. Indem Sie auf die in Österreich geltende Steuerbefreiung verweisen, geht die Umsatzsteuerpflicht (trotz des im Januar 2010 in Kraft getretenen "VAT-Package"
http://www.akademie.de/direkt?pid=57244) auch nicht auf den Leistungsempfänger über.
Abgesehen davon: Eine UID sollten Sie auch als Kleinunternehmer bekommen. Diese Möglichkeit besteht jedenfalls in Deutschland.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Ich hoffe, ich habe die Frage nicht in den zahlreichen Kommentaren
zu diesem und verwandten Artikeln überlesen, aber wie sieht es mit
einem Hinweis bzgl. Steuerfreiheit bei Rechnungen ins Nicht-EU-Ausland
aus? Ein Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers wie bei den
Rechnungen innerhalb der EU mit Verweis auf die EU-Richtlinie
macht ja bei einer Rechnung an einen Kunden in die USA eher keinen
Sinn. Muss man bei diesen Rechnungen auch irgendeinen Hinweis auf
die Rechnung setzen oder genügt dort einfach die Angabe 0% USt.?
Vielen Dank für all die hilfreichen Infos in diesem und Ihren
anderen Artikeln! :-)

Hallo,
und vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Eine bestimmte Floskel ist meines Wissens nicht vorgeschrieben - am besten verwenden Sie Formulierungen wie "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung", "VAT free export shipment" o. ä. Ausführliche Informationen über die Ausfuhrbestimmungen für bestimmte Länder bekommen Sie bei der Export-Abteilung Ihrer Iundustrie- und Handelskammer. Falls Sie die für Sie zuständige Kammer nicht kennen, hilft der bundesweite IHK-Finder weiter:
http://www.dihk.de/ihk-finder
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow