Gründung: Wahl der Rechtsform

Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der Rechtsform wichtig, denn sie hat große Auswirkungen auf Steuern und Buchführungsaufwand.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 28. April 2010
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Fazit

Fazit

Wer vor der Frage steht, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen gründen soll, der sollte neben der Frage der Haftung und der Vertretung des Unternehmens nach außen das Steuerrecht nicht außer Acht lassen. Denn für die Besteuerung der Unternehmensgewinne ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens von erheblicher Bedeutung. Der gravierende Unterschied liegt darin, dass Personenunternehmen - und hierzu gehören in erster Linie die vielen Einzelunternehmen - ihre Gewinne nicht selbst versteuern. Vielmehr sind die Gewinne beim Unternehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu veranlagen.

Bei Kapitalgesellschaften sieht es dagegen anders aus. Hier muss die Gesellschaft die Gewinne selbst versteuern. Auf der Ebene der Gesellschafter erfolgt eine weitere Versteuerung der Gewinnausschüttung.

Welche Rechtsform auch unter Berücksichtigung der angesprochenen Gesichtspunkte im Einzelfall vorteilhaft ist, kann nur unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes, sonstiger Einkünfte und des örtlichen Gewerbesteuerhebesatzes beantwortet werden.

Die Autorin

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