Fazit
Fazit
Wer vor der Frage steht, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen gründen soll, der sollte neben der Frage der Haftung und der Vertretung des Unternehmens nach außen das Steuerrecht nicht außer Acht lassen. Denn für die Besteuerung der Unternehmensgewinne ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens von erheblicher Bedeutung. Der gravierende Unterschied liegt darin, dass Personenunternehmen - und hierzu gehören in erster Linie die vielen Einzelunternehmen - ihre Gewinne nicht selbst versteuern. Vielmehr sind die Gewinne beim Unternehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu veranlagen.
Bei Kapitalgesellschaften sieht es dagegen anders aus. Hier muss die Gesellschaft die Gewinne selbst versteuern. Auf der Ebene der Gesellschafter erfolgt eine weitere Versteuerung der Gewinnausschüttung.
Welche Rechtsform auch unter Berücksichtigung der angesprochenen Gesichtspunkte im Einzelfall vorteilhaft ist, kann nur unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes, sonstiger Einkünfte und des örtlichen Gewerbesteuerhebesatzes beantwortet werden.
