Gründung: Wahl der Rechtsform

Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der Rechtsform wichtig, denn sie hat große Auswirkungen auf Steuern und Buchführungsaufwand.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 28. April 2010
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Überblick Rechtsformen

Ein Überblick: Qual der Rechtsform-Wahl?

"Welche Rechtsform wähle ich für mein Unternehmen?" - Die Antwort auf diese Frage hat große Auswirkungen auf Steuern und Buchführungsaufwand. Wir liefern Anmerkungen zur Wahl der Rechtsform und ihren Folgen für Steuern und Buchhaltung.

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Unternehmensgründern eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Rechtsform des Unternehmens zu gestalten. Mit der Rechtsform des Unternehmens wird nicht nur festgelegt, wer im Unternehmen welche Handlungs- und Entscheidungskompetenz besitzt. Von der Rechtsform hängt auch ab, welchen Aufwand Sie für den Jahresabschluss betreiben müssen und welche Steuern zu zahlen sind.

In diesem Leitfaden geht es genau um diesen Punkt: Wir vergleichen überblicksartig, wie teuer bzw. aufwändig die wichtigsten Rechtsformen sind, welche steuerliche Konsequenzen die Wahl der jeweiligen Rechtsform hat und was sie für die Buchführung bedeutet.

Personen- und Kapitalgesellschaften

Grundsätzlich lassen sich die Rechtsformen von Gesellschaften in (mindestens) zwei große Gruppen einteilen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen werden häufig den Personenunternehmen zugeordnet. Manchmal werden sie auch als eigene Gruppe behandelt.

Die Gründung einer Personengesellschaft kann in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder BGB-Gesellschaft), einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG), als Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Kommanditgesellschaft (KG) erfolgen.

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist den freien Berufen vorbehalten. Detaillierte Erklärungen zu dieser Rechtsform finden Sie in einem eigenen Beitrag zur Partnerschaftsgesellschaft.

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