Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform. Bei dieser Rechtsform gibt es nur einen Inhaber. Der Inhaber vereint also alle Rechte, aber auch alle Pflichten auf sich. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen - auch mit dem Privatvermögen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Der Gründungsaufwand ist gering und das Gleiche gilt für die Gründungskosten. Eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt bzw. Finanzamt für Freiberufler reicht zunächst aus. Ab einer bestimmten Größenordnung muss jedoch bei Gewerbetreibenden eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen (s. o.). Bei der Einschätzung, ob dies in Ihrem Fall so ist, kann Ihnen z. B. die zuständige Kammer helfen. Auf freiwilliger Basis ist die Eintragung ebenfalls möglich. Eingetragene Unternehmen erkennt man an den Rechtsformzusätzen:
e.K. (eingetragene/r Kaufmann/-frau)
e. Kfm. (eingetragener Kaufmann) oder
e. Kffr. (eingetragene Kauffrau).
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