Rechtsformen für Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 14. Juni 2009
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Die häufigsten Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform. Bei dieser Rechtsform gibt es nur einen Inhaber. Der Inhaber vereint also alle Rechte, aber auch alle Pflichten auf sich. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen - auch mit dem Privatvermögen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Der Gründungsaufwand ist gering und das Gleiche gilt für die Gründungskosten. Eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt bzw. Finanzamt für Freiberufler reicht zunächst aus. Ab einer bestimmten Größenordnung muss jedoch bei Gewerbetreibenden eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen (s. o.). Bei der Einschätzung, ob dies in Ihrem Fall so ist, kann Ihnen z. B. die zuständige Kammer helfen. Auf freiwilliger Basis ist die Eintragung ebenfalls möglich. Eingetragene Unternehmen erkennt man an den Rechtsformzusätzen:

  • e.K. (eingetragene/r Kaufmann/-frau)

  • e. Kfm. (eingetragener Kaufmann) oder

  • e. Kffr. (eingetragene Kauffrau).

Persönliche Absicherung: Nicht nur, aber ganz besonders bei Rechtsformen mit einer unbeschränkten, persönlichen Haftung ist eine professionelle und vor allem unabhängige, neutrale Versicherungsberatung wichtig. Dies gilt für den privaten genauso wie für den geschäftlichen Bereich. Nicht selten sind Unternehmer hinsichtlich der Risiken unterversichert, hinsichtlich der Versicherungsprämien aber überversichert, d. h. finanziell zu stark belastet. Unabhängige Beratung hilft also zu mehr Sicherheit und spart Geld.

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