Rechtsformen für Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 14. Juni 2009
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Die häufigsten Rechtsformen im Überblick

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch "BGB-Gesellschaft" genannt, weil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechtsgrundlagen zu finden sind. Die GbR ist in vielen Punkten vergleichbar mit dem Einzelunternehmen, nur dass zur Gründung zwei oder mehr Personen erforderlich sind. Wer also sein Unternehmen gemeinsam mit mindestens einem gleichberechtigten Partner gründen möchte, ist häufig mit der GbR für den Anfang "gut bedient". Auch hier sind Gründungsaufwand und Kosten gering. Es muss lediglich verbindlich vereinbart werden, dass ein bestimmtes gemeinsames Ziel verfolgt werden soll. Eine mündliche Vereinbarung reicht zwar aus; sicherheitshalber ist aber die Schriftform unbedingt zu empfehlen. Die Gesellschafter üben ihre Rechte und Pflichten gemeinsam aus und haften wie beim Einzelunternehmen persönlich. Ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht.

Ab einer bestimmten Größenordnung muss wie beim Einzelunternehmen eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen, was aber für eine GbR nicht möglich ist. Sie wird dann rechtlich zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Je nach geplantem Gründungsvorhaben und z. B. dem erwarteten Unternehmenswachstum kann es sinnvoll sein, von vornherein eine OHG zu gründen, auch wenn Gründungsaufwand und -kosten höher sind als bei der GbR.

Wie die GbR ist auch die OHG eine Personengesellschaft, was bedeutet, dass die Gesellschafter auch hier persönlich haften.

Persönliche Absicherung: Auch wenn es Ihnen übertrieben vorkommt: Halten Sie die wesentlichen Rechte und Pflichten möglichst eindeutig und schriftlich fest, auch z. B. unter Familienmitgliedern oder Freunden. Missverständnisse kommen in den besten Familien vor und können zu Streitigkeiten führen. Klare, schriftlich fixierte Absprachen sind darum kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität. Sie sind für beide Seiten von Vorteil und können auch helfen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Darüber hinaus sollte natürlich eine GbR ebenso wie jede andere Gesellschaft nur mit absolut vertrauenswürdigen Personen gegründet werden. Schließlich vertrauen Sie dem Geschäftspartner wegen der gesamtschuldnerischen Haftung - überspitzt formuliert - Ihr gesamtes Vermögen an. Umgekehrt gilt dies natürlich genau so.

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