Rechtsformen für Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 2. Mai 2012
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Die häufigsten Rechtsformen im Überblick

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch "BGB-Gesellschaft" genannt, weil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechtsgrundlagen zu finden sind. Die GbR ist in vielen Punkten vergleichbar mit dem Einzelunternehmen, nur dass zur Gründung zwei oder mehr Personen erforderlich sind. Wer also sein Unternehmen gemeinsam mit mindestens einem gleichberechtigten Partner gründen möchte, ist häufig mit der GbR für den Anfang "gut bedient". Auch hier sind Gründungsaufwand und Kosten gering. Es muss lediglich verbindlich vereinbart werden, dass ein bestimmtes gemeinsames Ziel verfolgt werden soll. Eine mündliche Vereinbarung reicht zwar aus; sicherheitshalber ist aber die Schriftform unbedingt zu empfehlen. Die Gesellschafter üben ihre Rechte und Pflichten gemeinsam aus und haften wie beim Einzelunternehmen persönlich. Ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht.

Ab einer bestimmten Größenordnung muss wie beim Einzelunternehmen eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen, was aber für eine GbR nicht möglich ist. Sie wird dann rechtlich zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Je nach geplantem Gründungsvorhaben und z. B. dem erwarteten Unternehmenswachstum kann es sinnvoll sein, von vornherein eine OHG zu gründen, auch wenn Gründungsaufwand und -kosten höher sind als bei der GbR.

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