Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Gesellschaften
Als Gesellschaft wird ein Zusammenschluss mehrerer Personen bezeichnet, die einen bestimmten, gemeinsamen Zweck verfolgen. Eine Gesellschaft kommt also in der Regel nur dann in Frage, wenn Sie gemeinsam mit mindestens einem gleichberechtigten Partner gründen wollen (Ausnahme z. B. 1-Mann-GmbH, auch in der Variante Unternehmergesellschaft (UG) ).
Unterschieden werden Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) stehen der persönliche Einsatz und die persönliche Haftung der Gesellschafter im Vordergrund. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) handelt es sich um so genannte juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Hier haften grundsätzlich die Gesellschafter nicht persönlich. Im Haftungsfall soll dafür das Haftungskapital zur Verfügung stehen - theoretisch. In der Praxis ist dies leider nur allzu oft nicht mehr vorhanden und die Gläubiger haben das Nachsehen.
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