Rechtsformen für Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 2. Mai 2012
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Die häufigsten Rechtsformen im Überblick

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, also eine juristische Person. Damit ist nicht, wie z.B. beim Einzelunternehmen, ein Mensch Träger von Rechten und Pflichten, sondern die Gesellschaft selbst. Sie schließt Verträge ab, kann vor Gericht klagen und verklagt werden und muss Steuern zahlen. Tatsächlich handeln muss freilich immer noch eine natürliche Person. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH und muss vor der erforderlichen Eintragung in das Handelsregister bestellt werden. Bei ordentlicher Gründung und Geschäftsführung steht sodann für Haftungsfälle das Haftungskapital zu Verfügung. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Geschäftsführerhaftung. Der Geschäftsführer kann unter Umständen durchaus auch mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Neben den Gründungsformalitäten stellt vor allem das vorgeschriebene Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro die größte Hürde für Existenzgründer dar. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die so genannte "Limited" (mitunter auch Billig-GmbH genannt) der "guten alten" GmbH gehörig Konkurrenz gemacht hat.

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